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: Verbesserung für Ost-Studenten

Bonn (dpa) — Ab 1. August können auf besonderen Antrag von Studenten aus den neuen Ländern bei der Förderungsberechnung die aktuellen Eltern- und Ehegatteneinkommen zugrunde gelegt werden, wenn diese wesentlich niedriger sind als im eigentlichen Berechnungszeitraum. Dieser umfaßt die letzten drei Monate des vorausgegangenen Kalenderjahres. Durch diese Neuregelung sollen Einkommensrückgänge berücksichtigt werden, wie sie durch den Verlust des Arbeitsplatzes eintreten können.

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