Da raucht der Vermieter

■ Klage wegen Wohnungsvergilbung zurückgewiesen

Köln (ap/taz) — Ablagerungen an sich sind meist eine unappetitliche Sache, vor allem wenn sie gelb sind, an Tapeten und Wänden kleben und nicht gut riechen. Doch genau in diese Sorte Ablagerungen mußte sich das Landgericht Köln vertiefen. Da war nämlich ein höchst säuberlicher Wohnungseigentümer zum Richter gerannt, weil ihm sein Mieter Decken und Wände mit jenem eklig-gelblichen Film verunziert hatte. Die Ursache der Wohnungsvergilbung ist bekannt: Der Ex-Bewohner sprach allzu heftig dem Nikotin zu, und deshalb wollte der Vermieter eine Art Verschmutzungsgebühr kassieren.

Doch da war er bei den Richtern an der falschen Adresse. Rauchen gehört zum Gebrauch einer Mietwohnung, sprachen sie, und wiesen die Klage schnöde ab (Aktenzeichen: S 307/90). Asche auf ihr Haupt!