Freispruch für Polizisten

Nürnberg (taz) — Auch in der zweiten Instanz wurde ein 31jähriger Polizeimeister vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen. Für seinen Schuß aus nächster Nähe in den Kopf eines damals 18jährigen, der diesen das Licht des rechten Auges kostete, gestand die 3. Große Strafkammer des Nürnberger Landgerichts dem Angeklagten trotz ungeklärter Widersprüche eine Notwehrlage zu.

Am Ostermontag 1990 hatte der Lehrling sich dadurch angeblich „auffällig“ verhalten, daß er den Blickkontakt zu Beamten in einem neben ihm stehenden Streifenwagen vermieden hatte. Einer beabsichtigten Kontrolle entzog sich der Angetrunkene (1,15 Promille) ohne Führerschein durch Wegfahren. Die Beamten rammten seinen Polo und zogen „zur Eigensicherung“ die Dienstwaffen. Der Schütze behauptete, der Lehrling hätte beim Aussteigen nach einer Waffe gegriffen. Sein Kollege jedoch sagte klar, keine verdächtige Bewegung bei dem 18jährigen beobachtet zu haben. Im Fahrzeug wurde keine Waffen gefunden.

Angesichts des Freispruchs hat der Lehrling, der mehrere komplizierte Operationen durchstehen mußte und seither unter starken Kopfschmerzen und Konzentrationsmängeln leidet, keinen Anspruch auf Entschädigung. Er hat Revision angekündigt. bs