Sowjetischer Körpereinsatz

Einer der berühmtesten Schauspieler der Sowjetunion, von der 'Rabotschaja Tribuna‘ nur Raschid genannt, ist nach Berichten der Zeitung letzte Woche in der südrussischen Stadt Krasnodar im Alter von 93 Jahren gestorben. Raschid war Zeit seines Lebens nur in einer einzigen Rolle zu sehen: Er spielte Josef Stalin, nein, das ist eigentlich nicht ganz richtig: Er war Stalin! Denn er hatte ein lebenslanges Engagement als Double des sowjetischen Diktators.

Raschid, der aus einem kleinen Dorf im Nordkaukasus stammte und 20 Jahre jünger als Stalin war, sah dem Georgier bis auf die Aknenarben im Gesicht zum Verwechseln ähnlich, so daß er, kurz nachdem er zum Militär eingezogen worden war, wieder entlassen wurde. Ein paar Tage später holten ihn Beamte des KGB von zu Hause ab. Seinen Angehörigen wurde nur mitgeteilt, daß sie sich keine Sorgen zu machen brauchten und daß er zurückkehren würde.

Unter Anleitung des Schauspielers Alexej Dikij, der Stalin im Film darstellte, wurde Raschid zum perfekten Double ausgebildet. Seine spärlichen Russischkenntnisse mußte er in Sprachkursen auffrischen, und da er etliche Jahre jünger war, kam auch ein Maskenbildner zum Einsatz. Als seine Ausbildung abgeschlossen war, mußte Raschid bei Versammlungen und Banketten für den Georgier einspringen, der eine panische Angst vor Attentaten hatte und oft auch einfach nur zu faul für einen öffentlichen Auftritt war. Raschid kam zwar nie mit anderen Doublen Stalins zusammen, doch er hatte das Gefühl, nicht der einzige zu sein. Nach dem Tod des Diktators rasierte sich Raschid den Schnauzbart ab und ging in seine Geburtsstadt zurück, wo er unerkannt ein friedliches Leben führte.

Kein friedliches Leben führt dagegen eine hundertjährige Einwohnerin der turkmenischen Hauptstadt Aschchabad. Wegen der „Einstellung der ehelichen Pflichten“ wollte sie sich von ihrem 23 Jahre jüngeren Mann scheiden lassen. Das Gericht zierte sich und willigte nicht in die Scheidung ein. Die Klägerin möge doch auch das zweite Jahrhundert ihres Lebens an der Seite ihres Gatten beginnen, meinte der Richter. Die erwartungsvolle Hundertjährige protestierte heftig gegen die Entscheidung. „Sie wollen wohl meinen Tod“, fuhr sie den liebesfeindlichen Richter an, woraufhin dieser einlenkte und dem Paar (vor allem wohl dem Gatten) eine sechsmonatige Frist gab, um ihre eheliche Beziehung wieder auf Vordermann zu bringen. Wenn's nicht klappt, wird geschieden. Karl Wegmann