PDS kämpft um Fraktionsstatus

■ Klage vor Bundesverfassungsgericht/ Gysi: Bundestag behandelt Abgeordnete als „zweitklassig“

Karlsruhe (afp) — Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag in Karlsruhe über die Klage der PDS/ Linke Liste auf Anerkennung des Fraktionsstatus im Bundestag und der damit verbundenen politischen Rechte verhandelt. Der Partei wurde nach den ersten gesamtdeutschen Wahlen im Dezember 1990 nur ein Gruppenstatus und kein Fraktionsstatus eingeräumt. Sie stellt nur 17 Abgeordnete und damit nicht die notwendigen fünf Prozent der Bundestagsabgeordneten (derzeit 34). Damit werde der PDS die Teilnahme an wichtigen Gremien, Ausschüssen und Kommissionen verwehrt, kritisierte der Vertreter der Antragsteller, Klaus Dammann. Nach den Worten des PDS-Vorsitzenden Gregor Gysi sind die Abgeordneten seiner Partei derzeit Parlamentarier „zweiter Klasse“. Ein Termin für die Urteilsverkündung steht noch nicht fest. Die PDS sieht in der Vorenthaltung des Fraktionsstatus' einen Verstoß gegen das Grundgesetz und argumentiert mit den Besonderheiten der ersten gesamtdeutschen Wahl. Nach einer BVG-Entscheidung wurde in den Gebieten der ehemaligen DDR und der Bundesrepublik damals unter Anwendung der Fünf- Prozent-Klausel getrennt gewählt. Dadurch sollte den kleinen DDR- Parteien ein „gerechter Ausgleich“ eingeräumt werden. Die PDS erreichte elf Prozent der Zweitstimmen. Der Fraktionsstatus wurde ihr aber mit dem Argument verwehrt, sie stelle nur 2,57Prozent aller Abgeordneten. Gysi bezeichnete dies als Verletzung der Chancengleichheit. Er forderte vor dem BVG deshalb eine entsprechende Regelung wie bei den Wahlen. Dies würde auch den acht Abgeordneten vom Bündnis 90/Grüne zugute kommen, denen ebenfalls nur Gruppenstatus zugebilligt wird. Der PDS-Bevollmächtigte Dammann betonte, der Bundestag habe der PDS zwar das Recht eingeräumt, am Europa-Ausschuß mit Stimmrecht teilzunehmen, nicht aber am Unterausschuß zur Rüstungskontrolle oder dem Schalck- Untersuchungsausschuß. Auf die Frage der Karlsruher Richter, nach welchen Prinzipien die PDS von diesen Gremien ausgeschlossen werde, betonte der Vorsitzende des Rechtsausschusses, er sehe sich nicht in der Lage, Gruppenrecht festzuschreiben. Mit der Anerkennung als Fraktion erhielte die PDS auch rund drei Millionen Mark jährlich als Ausgleich und damit etwa doppelt soviel wie als Gruppe.

Nach der Geschäftsordnung des Bundestages seien Gruppen, im Gegensatz zu Fraktionen, „Gruppierungen minderen Rechts“, unterstrich Helmrich. Ein Grundmandat in den kleineren Gremien könne der PDS schon deshalb nicht eingeräumt werden, weil die Gremien sonst die Sitzverteilung im Parlament nicht mehr korrekt widerspiegeln würden. Man sei aber bestrebt, „Konsens herzustellen und generös zu handeln“.