Treuhand kassiert PDS-Liegenschaften

■ Immobilien und Verwaltungsgesellschaften sind jetzt direkt der Berliner Anstalt unterstellt/ Verträge wurden nach geltendem Recht ungesetzlich abgeschlossen/ PDS kündigt juristische Schritte an

Berlin (taz) — Der Schatzmeister der PDS, Dietmar Bartsch, bewies Weitblick, als er am Sonntag auf dem PDS-Parteitag erklärte: „Liebe Genossinnen und Genossen, die politischen Anfeindungen auf dem Finanz- und Vermögensgebiet werden — was wir auch tun — nicht abnehmen.“ Nur einen Tag später griff die Treuhandanstalt zu.

Nach der Kontrolle über die PDS- Konten hat sie nun auch die Verwaltung alter Liegenschaften aus dem früheren SED-Vermögen direkt übernommen und die Geschäfte von Nachfolge-Gesellschaften drastisch eingeschränkt. Den Geschäftsbanken wurde aufgetragen, ohne Treuhand-Zustimmung nicht mehr tätig zu werden.

Ob es sich um eine „Anfeindung“ handelt, muß sich noch herausstellen. Insgesamt, heißt es bei der Treuhand, gehe es um 768 Immobilien mit einem Wert von mehreren Milliarden Mark. Die Berechtigung der Treuhand zur Verwaltung dieses Immobilienbesitzes und der dazugehörigen Verwaltungsgesellschaften habe es bislang nur auf dem Papier gegeben, bemängelten gestern Treuhand-Vertreter.

Nachforschungen hätten ergeben, daß die Mehrheiten in den Verwaltungsgesellschaften von Privatpersonen gehalten würden, die sich wiederum mit günstigen Darlehen der PDS eingekauft hätten. Daher könne auch nicht ausgeschlossen werden, daß Gelder aus diesen Firmen an die PDS zurückflössen.

Mit der schriftlichen Anordnung, die sechs Grundstücksverwaltungs- Firmen per Boten am Montag zugestellt wurden, sollen mögliche unrechtmäßige Gewinnabführungen vereitelt und der rasche Zugriff auf die Immobilien gesichert werden, die nach geltendem Recht ungesetzlich von der alten SED erworben wurden. Über die Besitzverhältnisse soll nun das Bundsamt für offene Vermögensfragen entscheiden.

Die Mitarbeiter der Treuhand erklärten, die 1990 gegründete Treuveg GmbH (eine Holding für die Grundstücksverwaltungsfirmen in den einzelnen Bundesländern) hätte bislang keine ausreichenden Kontrollmöglichkeiten eingeräumt. Die von ihr abgeschlossenen Verträge seien unrechtmäßig, da auch nach altem DDR-Recht solche Organisationen nicht erwerbswirtschaftlich orientiert sein durften. Der PDS sei aber eine 15prozentige Gewinnabführung vertraglich zugesichert worden. Die Treuhand will nun auch den Verbleib der restlichen 85 Prozent der Erlöse erforschen.

Treuhand-Direktor Dierorf hofft, daß nun das „Tohuwabohu“ um Schachtelfirmen, unrechtmäßige Vorteile für Privatpersonen und einzeln eingesetzte Gesellschafter aufgeklärt wird. Der Beschluß sei aber „keine Enteignung“. Wo die PDS nachweisen könne, die Grundstücke rechtmäßig übernommen zu haben, erhalte sie diese auch zurück. Die PDS zeige sich durchaus kooperativ und habe selbst eingeräumt, nicht genau zu wissen, was nach der Wende mit dem SED-Vermögen alles geschehen sei.

PDS-Sprecher Harnisch bezeichnete die Aktion gegenüber 'adn‘ dagegen als „Quasi-Enteignung“. Er kündigte juristischen Widerspruch an. Schatzmeister Bartsch wurde im 'Neuen Deutschland‘ zitiert, die Treuhand-Entscheidung habe keine Auswirkungen auf die PDS, da sie aus keiner der Immobilien Einnahmen beziehe.

Er widersprach damit einem Bericht der 'Welt‘, wonach auf Umwegen Gelder aus den Verwaltungsgesellschaften in die Parteikasse geflossen seien. Wolfgang Gast