1.000 UmschülerInnen ohne Mitbestimmungsrecht

■ DGB-nahes Arbeiter-Bildungs-Centrum verlor vor dem Arbeitsgericht

Wenn Gewerkschafter zu Arbeitgebern werden, tun sie sich mit Arbeitnehmerrechten plötzlich äußerst schwer. Dies erfuhren am eigenen Leib drei BremerInnen, die Anfang 1990 beim „Arbeiter- Bildungs-Centrum“ eine Umschulung zur SchriftsetzerIn begannen. Darunter ein ehemaliger Betriebsrat, der sich wunderte, daß er sich beim „Arbeiter-Bildungs-Centrum“ noch nicht mal an den Betriebsratswahlen beteiligen durfte. Die drei zogen vor Gericht. Gestern gab ihnen das Landesarbeitsgericht in vollem Umfang Recht. Richter Wulf Sanner hielt dem DGB-nahen Ausbildungszentrum als leuchtendes Beispiel in Sachen Arbeitnehmerrecht gar die größte Kapitalistin Bremens, das Daimler- Benz-Werk vor Augen.

Das „Arbeiter-Bildungs-Centrum“, Sitz ehemaliges AG-Weser-Gelände, gehört zur Arbeiterkammer. Geschäftsführer der Arbeiterkammer ist der frühere Bremer DGB-Chef Heinz Möller. Das „Arbeiter-Bildungs-Centrum“ beschäftigt 90 AusbilderInnen und Lehrkräfte sowie 270 Auszubildende, die auch alle das Recht haben, einen Betriebsrat zu wählen. Auf dieses Recht verzichten mußten dagegen bisher 1.000 UmschülerInnen. Sie hatten weder den Status von Auszubildenden, noch von SchülerInnen, noch von ArbeitnehmerInnen. Konnten nicht mitreden, wenn ihre Lehrkräfte mit Kurzzeitverträgen abgespeist wurden oder Arbeitsschutzbestimmungen unbeachtet blieben. Die Aufmüpfigen fochten die Betriebsratswahlen an. Das Arbeitsgericht billigte ihnen das Wahlrecht voll zu. Dagegen legten Betriebsrat und Geschäftsführung Beschwerde ein. Der Geschäftsführer des „Arbeiter-BildungsCentrums“, Rolf Paarmann, nannte wirtschaftliche Motive für seinen gerichtlichen Widerstand. Für den Unterhalt von Umschülern sei das Arbeitsamt zuständig, wenn Umschüler Betriebsräte würden, würde das Arbeitsamt die Kosten der Freistellung nicht übernehmen und auf sein finanziell knappes Unternehmen abwälzen. Der Betriebsratsvorsitzende Helmut Zacharias über sein gerichtliches Engagement: Als ehemaliger Umschüler habe er durchaus Sympathien für die Aufmüpfigen doch müsse geklärt werden, was ein Betriebsrat überhaupt für Umschüler tun könne, da das Arbeitsamt deren Lernbedingungen und Vergütung allein festlege. Den Spruch des Landesarbeitsgerichts will Geschäftsführer Paarmann nicht akzeptieren, sondern bis zum Bundesarbeitsgericht marschieren. B.D.

Akten-Kennz.:3 Ta 13 V 35/90