Urlaub auch für Arbeitslose möglich

Urlaub auch für Arbeitslose möglich

Auch Arbeitslose können in den Urlaub fahren. Bei entsprechenden Plänen müssen sie jedoch das Arbeitsamt rechtzeitig in Kenntnis setzen. Darüber informierte das Landesarbeitsamt Berlin-Brandenburg in einer Pressemitteilung. Fährt ein Leistungsempfänger ohne Zustimmung des Amtes in Urlaub, verliert er vom ersten Tag an jeden Anspruch auf Arbeitslosengeld oder -hilfe. Auch sein Krankenversicherungsschutz wird in Frage gestellt. Bezieher von Arbeitslosengeld oder -hilfe müssen generell täglich für das Arbeitsamt erreichbar sein, heißt es weiter. Nach Absprache mit dem Arbeitsvermittler können sie aber bis drei Wochen im Jahr in die Ferien fahren, wenn dadurch die Arbeitsvermittlung oder berufliche Bildungsmaßnahmen nicht beeinträchtigt werden. Bei entsprechender Arbeitsmarktlage sind sogar bis sechs Wochen Urlaub möglich, wobei das Arbeitsamt aber nur für drei Wochen Leistungen zahlt.