Vetorecht für Frauenbeauftragte

Hannover (taz) — Alle niedersächsischen Landkreise und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern sollen künftig „hauptamtliche weibliche Frauenbeauftragte“ beschäftigen. Dies sieht ein Gesetzentwurf des niedersächsischen Frauenministeriums vor, aus dem Ministerin Waltraud Schoppe am Mittwoch abend der Presse einzelne Passagen vorgelesen hat.

Die nur der Rechtsaufsicht der Gemeindedirektoren unterstehenden Frauenbeauftragten sollen das Recht haben, ein Veto gegen Beschlußvorlagen der kommunalen Fachausschüsse einzulegen, wenn darin das Ziel Gleichstellung der Frau nicht beachtet wird. Die grüne Frauenministerin Schoppe nannte insbesondere dieses Vetorecht „bundesweit vorbildlich“.

Den weiblichen Frauenbeauftragten steht nach dem Entwurf ein Akteneinsichtsrecht, das Rederecht in den Kommunalparlamenten und Ausschüssen und das Recht auf eine eigene unabhängige Öffentlichkeitsarbeit zu. Die Frauenbeauftragten sollen außerdem frühzeitig über alle Planungen und Vorhaben der Kommunen und Kreise informiert werden. Der Entwurf enthält keinerlei finanzielle Regelungen.

Nach Aussage von Frauenministerin Schoppe sind das Vetorecht der Frauenbeauftragten, die Klausel des Entwurfs über Frauenbüros und die Absetzbarkeit nur „aus besonderen Gründen“ noch zwischen ihrem Hause und dem niedersächsischen Innenministerium strittig. Anders als in dem entsprechenden Gesetz aus Schleswig-Holstein, in dem die Rechte der Frauenbeauftragten über eine von den Kommunen und Kreisen zu übernehmende Mustersatzung sichergestellt werden sollen, ist in Niedersachsen vorgesehen, die Bestimmungen über die Frauenbeauftragten direkt in die Gemeinde- und Landkreisordnung aufzunehmen.

Mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, wie sie gegen das Gesetz aus Schleswig-Holstein anhängig ist, rechnet Waltraut Schoppe bei dem niedersächsischen Gesetz zunächst nicht. Sie selbst beklagte sich allerdings am Mittwoch abend darüber, daß der Frauenpolitische Arbeitskreis der SPD-Landtagsfraktion Teile ihres Gesetzentwurfes vorab veröffentlicht und als eigenes Gedankengut ausgegeben habe.

Den vollständigen Entwurf will allerdings auch Waltraud Schoppe erst der Öffentlichkeit vorstellen, nachdem er vom Landeskabinett abgesegnet worden ist. Jürgen Voges