Stasi-Unterlagengesetz verzögert

Bonn (dpa) — Der Bundesrat hat zu dem Gesetzentwurf über den Umgang mit den Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes der DDR umfangreiche Stellungnahmen angefordert, die den Kern der Gesetzesinitiative jedoch nicht berühren. Nach dem Gesetzentwurf sollen die Opfer von Bespitzelung ein uneingeschränktes Recht auf Auskunft und Einsicht erhalten. Ehemalige Stasi- Mitarbeiter können dagegen nur in eingeschränktem Maße ein Auskunfts- und Einsichtsrecht geltend machen. Der Bundesrat erhob unter anderem Bedenken gegen ein absolutes Verwertungsverbot für Betroffene und Dritte. Nach dem Text, so der Bundesrat, dürften beispielsweise auch Unterlagen, aus denen sich Beweise für ein terroristisches Gewaltverbrechen ergeben, nicht zum Nachteil des Terroristen verwendet werden. Der Gesetzentwurf muß nun erneut von Regierung und dem Bundestag behandelt werden.