Staatsgerichtshof

So wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über das Grundgesetz wacht, so hat der Bremer Staatsgerichtshof als „Landesverfassungsgericht“ auf die Einhaltung der Landesverfassung zu achten. Sechs seiner sieben Mitglieder werden für eine Legislaturperiode von der Bürgerschaft gewählt, der Präsident des Bremer Oberlandesgerichts gehört ihm automatisch an. Der Staatsgerichtshof kann nur von mindestens 20 Abgeordneten der Bürgerschaft, vom Senat oder von Körperschaften des Öffentlichen Rechts angerufen werden.

In der laufenden Wahlperiode hat der Staatsgerichtshof schon einmal gegen den Senat entschieden: Dem Untersuchungsausschuß St.-Jürgen- Straße wurde das Recht zugesprochen, Einsicht in die Senatsprotokolle zu nehmen. Ase