Pack die Badehose ein!

Für UrlauberInnen ist auch in diesem Jahr der Sommerservice des Münchner ADAC ein nützlicher Ferienplaner. So gab der Automobilclub bekannt, daß es zur Zeit am Mittelmeer ziemlich mies aussieht. Viele Strände sind durch Ölreste und Tee verdreckt und stellenweise herrscht Badeverbot. Einzelne Strandabschnitte rund um Barcelona sind bakteriell verseucht, aber Schwimmen ist noch gestattet. Dagegen dürfen Badende an der toskanischen Küste zwischen der Arno- Mündung bei Pisa und Livorno in Italien nicht mehr ins Wasser. Eine ganze Serie von Badeverboten wurden an der deutschen Ostsee verhängt, und zwar an zwölf Stränden entlang der Küste von Mecklenburg- Vorpommern sowie auf der Insel Rügen. Wer etwas gegen ölverschmutzte Strände hat, sollte auch die südfranzösische Côte d'Azur meiden. An die ligurische Küste würden immer wieder Teerklumpen angeschwemmt, vermeldeten die Ferienhelfer. Badende an der niedersächsischen und schleswig-holsteinischen Nordseeküste müssen damit rechnen, daß immer wieder chemische Abfallprodukte in Form von bernsteinfarbenen, tennisballgroßen Klumpen an den Strand gespült werden. Vor allem Kleinkinder möchten doch bitte den Kontakt mit diesem Zivilisationsmüll vermeiden, riet der Automobilclub.

Auf unser Strandleben brauchen wir EuropäerInnen uns gar nichts einzubilden, auch in den USA geht's recht lustig zu am Meer. Der Badeort Ocean Beach auf der Insel Fire Island im Süden von Long Island versucht schon seit Ende der siebziger Jahre den Sommerspaß in den Griff zu kriegen: Sie untersagten zum Beispiel das Kekseknabbern auf Gehsteigen. Während dieses Verbot jedoch für verfassungswidrig erklärt wurde, sind andere Vorschriften immer noch in Kraft: Für Fahrräder ist im Sommer überall Sperrgebiet; Ballspielen ist auf Gehwegen nicht erlaubt; am Strand sind Essen und Trinken verboten, und Frauen müssen ihre Badeanzüge bedecken, sobald sie das Strandgebiet verlassen. Als die Gemeindeverwaltung durch eine gerichtliche Anordnung gezwungen werden sollte, öffentliche Strandtoiletten aufzustellen, weigerten sich die Stadtväter und erklärten den Strand kurzerhand für „privat“. Ein Oberster Richter von New York erklärte dieses Vorgehen für rechtswidrig, worauf der Anwalt der Gemeinde sofort einen Widerspruch ankündigte. Böse Menschen behaupten übrigens, die EinwohnerInnen von Ocean Beach würden keine TouristInnen mögen. Karl Wegmann