Sechs Jahre Haft für Vergewaltiger
■ Hamburger Landgericht folgte mit dem Urteil dem psychiatrischen Gutachten "verminderte Schuldfähigkeit"/ Damit blieb die Kammer unter den von der Staatsanwältin geforderten acht Jahren
■ Hamburger Landgericht folgte mit dem Urteil dem psychiatrischen Gutachten "verminderte Schuldfähigkeit"/ Damit blieb die Kammer unter den von der Staatsanwältin geforderten acht Jahren
Wollen Sie taz-Texte im Netz veröffentlichen oder nachdrucken? Wenden Sie sich bitte an die Abteilung Syndikation: lizenzen@taz.de.