Zwei Klassen Stasi-Mitarbeiter: Im Visier allein die Hauptverwaltung Aufklärung

■ Markus Wolfs Odyssee wird so oder so bald ein Ende finden

Zwei Klassen Stasi-Mitarbeiter: Im Visier allein die Hauptverwaltung Aufklärung Markus Wolfs Odyssee wird — so oder so — bald ein Ende finden

Vor zwei Wochen noch beteuerte Markus Wolf, er wolle wieder nach Deutschland in seine alte Heimat zurückkehren. Mit seinem Asylantrag in Österreich hat er nun offensichtlich den deutschsprachigen Raum vorgezogen. Unabhängig vom Ausgang des von ihm in Wien beantragten Asylverfahrens wird die Odyssee des schillerndsten aller Geheimdienstagenten aber dennoch ein baldiges Ende finden. Gleichgültig, ob dies in Österreich, in der Bundesrepublik oder — was am wahrscheinlichsten scheint — doch wieder in der Sowjetunion geschehen wird, Markus Wolf wird sich der allgemeinen Aufmerksamkeit nicht mehr entziehen können. Er wird dies auch gar nicht wollen. Schließlich hat sein spektakulärer Asylantrag in erster Linie die Funktion, Druck auf die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes auszuüben, das über die Verfassungsmäßigkeit der einseitigen Strafverfolgung von Auslandsagenten der Staatssicherheit entscheiden muß. An dieser Frage wird sich auch entscheiden, ob Wolf jemals, wie es die Bundesanwälte in Karlsruhe fordern, juristisch zur Verantwortung gezogen wird. Die Hoffnungen der Bundesanwaltschaft ruhen jetzt paradoxerweise auf dem Verhalten der sowjetischen Behörden. Weil Markus Wolf von Österreich keinesfalls wegen Spionage an die Bundesrepublik ausgeliefert, sondern allenfalls zurück in die Sowjetunion abgeschoben wird, können die bundesdeutschen obersten Ankläger nur auf eine Überstellung durch die Sowjets setzen. Dabei wird sich dann auch zeigen, welche Macht der KGB im zerfallenden Sowjetstaat noch besitzt. Bislang hat sich die sowjetische Staatssicherheit stets schützend vor ihr Ziehkind Markus Wolf gestellt. Ein besonderes Engagement der ehemaligen DDR- Bürger und Bürgerinnen ist bei der Strafverfolgung der Wolfs auch nicht zu erwarten. Verbittert wird in den neuen Bundesländern derzeit wahrgenommen, daß massenhaft Strafverfahren gegen MfS- Mitarbeiter eingeleitet werden, die mit dem „Ausland“ beschäftigt waren, während zur gleichen Zeit nicht einmal absehbar ist, daß Stasi-Mitarbeiter, die für die Repression im inneren der DDR zuständig waren, jemals belangt werden. Wolfgang Gast