Bremer Gesetz zum Asylverfahren

■ Senat macht Vorschlag ohne Grundgesetz-Änderung für den Bundesrat

Mit einem eigenen Gesetzentwurf zur Änderung des Asylverfahrens greift der Bremer Senat jetzt in die bundesweite Debatte um das Asylrecht ein. „Wir brauchen keine Grundgesetzänderung, um endlich praktikable Lösungen für das Problem der zu langen Verfahrensdauer zu finden“, sagte Klaus Wedemeier gestern nachdem der Senat den Gesetzentwurf beschlossen hatte. Zusammen mit dem baden-württembergischen Antrag, der eine Einschränkung des Grundgesetz-Artikels 16 vorsieht, wird der Bremer Entwurf bereits am 27. September im Bundesrat und bei einem Spitzengespräch im Bundeskanzleramt zur Debatte stehen.

Der Bremer Senat schlägt vor, den Bundesinnenminister per Gesetz zu ermächtigen, bei Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Bundesrats-Mitglieder eine Liste mit Staaten zu veröffentlichen, in denen offensichtlich keine politische Verfolgung statttfindet. Asylanträge von BürgerInnen dieser Staaten sollen dann ohne den Umweg über das Asylbundesamt in Zirndorf von den Landesbehörden direkt als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt werden können. Der Rechtsweg gegen eine solche Entscheidung soll auf eine Instanz begrenzt werden, in der ein Einzelrichter entscheidet.

Von bisher sechs bis zwölf Monaten auf lediglich drei bis sechs Wochen ließe sich mit einem solchen Gesetz das komplette Asylverfahren verkürzen, rechnete Wedemeier gestern vor. Welche Bundesländer die Bremer Initiative mittragen werden, konnte er jedoch nicht sagen. „Sie findet aber nicht nur bei SPD-Ländern Zustimmung“, versicherte Wedemeier. Ase