CDU will zwei Entwürfe zum §218 einbringen

 ■ Von Ferdos Forudastan

Bonn (taz) — Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird voraussichtlich zwei verschiedene Gesetzentwürfe zur Neuregelung des Abtreibungsparagraphen 218 Strafgesetzbuch in die Ende September beginnende parlamentarische Beratung einbringen. Dies zeichnete sich gestern nachmittag während einer Sitzung der Fraktion in Bonn ab. Zur Abstimmung, die nach Redaktionsschluß stattfand, standen zwei Entwürfe an. Dem einen, wohl mehrheitsfähigen zufolge soll die Schwangere aus medizinischen und psychosozialen Gründen vor Ablauf der 12. Woche abtreiben dürfen, wenn ein Arzt zustimmt. Die Frau soll straffrei bleiben, der Arzt muß seine Motive schriftlich festhalten. Nach dem anderen, radikaleren Entwurf soll Abtreibung nur erlaubt sein, wenn das Leben oder die Gesundheit der Mutter gefährdet sind. Friedrich Bohl, parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion, bekundete, man könne „damit leben“, daß nun aus der Unionsfraktion zwei verschiedene Gesetzentwürfe eingebracht würden — und zwar auch dann, wenn der restriktivere Entwurf sogar ein Viertel der Stimmen aller Unionsabgeordneten bekäme. Bohl geht davon aus, daß eine Entscheidung über die Neuregelung des Abtreibungsparagraphen spätestens im Januar nächsten Jahres fällt. Unklar war gestern nachmittag noch, auf welche sozialen Verbesserungen sich die Fraktion „zum Schutz des ungeborenen Lebens“ einigen würde. Als mögliche „familienpolitische Verbesserungen“ zum Schutz des ungeborenen Lebens standen Ergebnisse eines Gesprächs zwischen der 218-Kommission der Fraktion und dem Bundesfinanzministerium zur Diskussion. Danach soll jedes Kind im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt Anspruch auf einen Kindergartenplatz haben. Das Erziehungsgeld soll von 600 auf 650 Mark angehoben werden, allerdings nur „bei Deckung der Kosten durch konkrete Einsparungsvorschläge“.

Die Stiftung „Hilfefonds für schwangere Frauen in Not“ soll ab 1. Januar 1993 ausgeweitet werden. Darüber hinausgehende Wünsche zur „Verbesserung der sozialen Flankierung“ unterliegen nach diesen Vereinbarungen dem Moratorium für neue Leistungen und Leistungsverbesserungen und dem Finanzvorbehalt der Koalitionsvereinbarung. Darunter würde auch das Familiengeld fallen.

Bundestagsvizepräsidentin Renate Schmidt (SPD) hat die von Bohl geforderte Einführung des Fraktionszwanges bei einer Abstimmung über die flankierenden sozialen Hilfen bei der 218-Reform heftig kritisiert.