Privater Mietwucher

■ Mietergemeinschaft beschuldigt Angestellte der Prenzlauer Wohnungsbaugesellschaft (WIP)

Berlin. Die Geschäftsleitung der »Wohnungsbaugesellschaft Prenzlauer Berg« (WIP) billigt das rechtswidrige Verhalten ihrer Angestellten. Dies behauptet die »Berliner Mietergemeinschaft e.V.«. Die Anschuldigungen des Mietervereins stützen sich auf einen Fall, bei dem die WIP jüngst versucht hat, eine Untermieterin zur Räumung zu veranlassen. Besonders erbost ist der Verein über ein Antwortschreiben der Geschäftsleitung der WIP. Darin war mit keinem Wort das rechtswidrige Verhalten ihrer Angestellten zurückgenommen worden. Zum Fall: Die Krankenschwester T. hatte im April mit Herrn G., der behauptete, im Auftrag seiner Schwiegermutter H. zu handeln, einen Untermietvertrag für eine 2-Zimmer-Wohnung am Prenzlauer Berg unterschrieben. Der bis Mitte September befristete Vertrag sah eine Monatsmiete von 500 DM vor — 12 mal mehr, als die 39,50 DM, die Frau H. als Hauptmieterin an die WIP weiterhin zahlte. Nachdem die Krankenschwester erfolglos bei der WIP wegen der überhöhten Miete Beschwerde eingelegt und den Hauptmietern angekündigt hatte, nur noch die zulässige Miete zu zahlen, flatterte ihr im August ein Schreiben von der WIP in die Wohnung. Inhalt: Die Wohnung sei bis Ende August zu räumen, da die Hauptmieterin H. wieder einziehen wolle. Diese Aufforderung der WIP sei jedoch unzulässig, wie die Justitiarin des Mietervereins, Petra Petersen, gegenüber der taz erklärte. Zwischen der WIP und der Untermieterin habe nämlich keine »Vertragsbeziehung« bestanden. Einzig der Hauptmieter, also Frau H. oder ihr Schwiegersohn G., seien demnach berechtigt, eine Kündigung oder Räumungsklage gegen die Untermieterin T. anzustrengen. Gerhard Heß von der »Berliner Mietergemeinschaft« nannte es einen »Skandal«, daß die Geschäftsleitung der WIP den überhöhten Mietvertrag als »eine privatrechtliche Angelegenheit« eingestuft hatte. Zudem wirft er den Angestellten der WIP vor, sich zum »Büttel von Mietern« gemacht zu haben, die »mit kommunalen Wohnungen Geschäfte machen«. Severin Weiland