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Urteil: Keine Kündigung bei Krankheiten durch Schwangerschaft

Berlin (dpa) — Krankheiten im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft sind kein Kündigungsgrund. Das hat das Berliner Landesarbeitsgericht in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden. Ein Kündigungsrecht in solchen Fällen würde gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen. Auch Fehlzeiten von Frauen, die kranke Kinder zu betreuen hätten, dürften nicht zu einer Kündigung führen. (Az.: LAG 2 Sa 8/91)

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