Hamburgs Abgeordnete bleiben bettelarm

Hamburg (taz) — Die Fraktionschefs in der Hamburger Bürgerschaft können sich vorerst nicht mit Pensionsansprüchen von bis zu 14.625 Mark monatlich nach ihrem 50. Geburtstag zur Ruhe setzen. Das unter anderem wegen dieser üppigen Altersversorgung umstrittene Diätengesetz ist am Mittwoch abend unmittelbar vor der zweiten Lesung gestoppt worden. Nach mehrwöchigem Medienwirbel und einem wachsenden Druck von der Parteibasis hat die SPD-Fraktion dafür gesorgt, daß das Gesetz noch einmal in die Ausschüsse verwiesen wird. Zwar wäre die notwendige Zweidrittelmehrheit mit Hilfe der CDU-Stimmen auch noch zusammengekommen, nachdem zwei Probeabstimmungen innerhalb der SPD gezeigt hatten, daß in den Reihen der GenossInnen mittlerweile acht bis 14 DissidentInnen sitzen. Doch der Preis des Durchzockens wäre ein Sonderparteitag gewesen, bei dem die Fetzen geflogen wären. Noch vor zwei Wochen sah es hingegen so aus, als würden die SPD- Abgeordneten überhaupt nicht mehr mitkriegen, wie die Stimmung außerhalb ihrer Fraktion aussieht. Die vom Bund der Steuerzahler geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Diätengesetz beantworteten sie mit einer Verfassungsänderung im Schweinsgalopp. Nach dem Motto „Wenn es denn der Wahrheitsfindung dient“ wollten sie kurzerhand den Artikel 13 der Hamburgischen Verfassung, der die Ehrenamtlichkeit der Abgeordnetentätigkeit vorschreibt, ändern, um das Gesetz zu retten. Doch nachdem Verfassungsänderung und Diätengesetz dann in erster Lesung verabschiedet waren (nur die GAL und jeweils ein Abgeordneter von SPD und FDP stimmten dagegen), brach der Proteststurm erst so richtig los. Die folgenden zwei Wochen verliefen vor allem für die SPD dramatisch. Landesvorstandssitzungen, Fraktionsbesprechungen und Verhandlungen mit der CDU bildeten eine ununterbrochene Kette, an deren Ende nun das vorläufige Scheitern des Gesetzentwurfes nebst Verfassungsänderung steht. Kai Fabig