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Positive Ergebnisse für TdL

■ Anerkennung der Vordienstzeiten für Ostberliner Pflegepersonal

Berlin. Mit einer Verbesserung ihres Gehalts um bis zu 800 Mark können die Ostberliner Pflegekräfte bald rechnen. Eine entsprechende Absprache hat der Staatssekretär der Innenverwaltung, Eike Lancell, mit der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) getroffen. Demnach stimmt die TdL einer »landesspezifischen Sonderregelung« in »besonderen Problembereichen — insbesondere in stark von Fluktuation und Personalmangel betroffenen Bereichen« der Krankenhäuser zu. Sie reagiert damit auf die Abwanderungen und Proteste in diesem Bereich. Bislang hatte die TdL immer auf die einheitliche Handhabung tariflicher Regelungen im gesammten Bundesgebiet bestanden.

Bis die ca. 8.000 Pflegekräfte im Ostteil Berlins das Geld in der Tasche haben, kann es noch ein Weilchen dauern, da die Gesundheitsverwaltung erst die Zulage jeweils für den Einzelfall berechnen muß. Der Senat ist mit dem Ergebnis zufrieden. Wie Gesundheitssenator Luther erklärte, sei dadurch eine Verschärfung der Pflegesituation gebannt. Zwar hatte sich die Lage an den Krankenhäusern in den letzten Wochen etwas beruhigt, doch rechnete man, im Falle eines negativen Ausganges der Tarifverhandlungen, mit erneuten Abwanderungen.

Zufriedenheit herrschte auch bei der ÖTV, allerdings, so forderte der Landesvorsitzende Kurt Lange, dürfe es nicht bei den Krankenschwestern bleiben. Für Busfahrer und Techniker der Verwaltung müßten gleiche Regelungen gefunden werden.

Als weitere Gehaltsverbesserung werden die Pflegekräfte, wie auch die anderen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in der ehemaligen DDR, eine Anerkennung ihrer Vordienstzeiten erhalten. Diese Regelung, die ebenfalls gestern von der TdL beschlossen wurde, bedeutet eine Mehrbelastung für den Berliner Landeshaushalt in Höhe von 150 bis 180 Millionen Mark. Die entsprechenden Vergütungen stehen den Bediensteten jedoch erst ab 1. Dezember zu. Innensenator Heckelmann wies gestern darauf hin, daß die Berechnungen der Vordienstzeiten bis zu einem Jahr in Anspruch nehmen werden. Diese Berechnungen werden dadurch erschwert, daß eine Reihe von Personalakten bereinigt worden sind. Ausgenommen von der Anerkennung sind Tätigkeiten bei der Stasi oder, so Heckelmann, »hohe Funktionstätigkeit, die man entsprechend betrachtet«. dr

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