Vorläufiger Baustopp für Stromtrasse

■ BUND gewinnt gegen Umweltsenator/ Baugenehmigung für Stromanbindung ist rechtswidrig

Berlin. Die Stromtrasse durch den Spandauer Forst darf vorläufig nicht gebaut werden. Die Landschaftsschutzverordnung für das Gebiet ist nach einer gestrigen Entscheidung des Berliner Oberverwaltungsgerichts nichtig. Damit ist die im März 1991 durch die Senatsverwaltung für Umweltschutz erteilte Genehmigung für die Errichtung der etwa ein Kilometer langen Leitungen rechtswidrig.

Das Oberverwaltungsgericht begründete die Nichtigkeit damit, daß der Senat die Planung und den Verlauf der Trasse nicht in die vor kurzem neu überarbeitete Verordnung aufgenommen habe, obwohl die Pläne seit Jahren bekannt waren. Damit habe die Regierung das »Konfliktbewältigungsgebot« verletzt. Eine Befreiungsgenehmigung für Bauarbeiten in einem Landschaftsschutzgebiet dürfte aber nur ausnahmsweise für »völlig überraschende Fälle« erteilt werden.

Das Energieunternehmen Bewag hatte trotz einer Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschlands (BUND) gegen das Projekt mit den Bauarbeiten begonnen. Die Trasse soll die Hauptstadt mit dem westdeutschen Stromnetz verbinden. Damit sollen Stromversorgungsengpässe für Berlin verhindert werden, sagten Vertreter von Umweltverwaltung und Bewag in der mündlichen Verhandlung. Durch die zu erwartende Ansiedlung von Gewerbe und Industrie werde der Energiebedarf der Stadt in den nächsten Jahren steigen. Wegen der notwendigen großen Stromreserven seien die Preise für Energie in Berlin sehr hoch. Durch eine Anbindung an Westdeutschland könnten die Preise gesenkt werden.

Umweltsenator Volker Hassemer (CDU) hatte Anfang des Jahres trotz Klage des BUND die sofortige Errichtung der Trasse angeordnet. Deshalb sind bereits Bäume gefällt und die Fundamente für vier Masten für die 380 Kilovolt-Trasse gelegt worden.

Der BUND hatte gegen die Trasse geklagt, weil nach seiner Auffassung durch die 1,1 Kilometer lange Trasse irreversible Schäden an der Natur entstehen. Durch das Aufstellen der Masten und die Einhaltung von Abstandsflächen würden Tiere und Pflanzen bedroht. Außerdem würde der Grundwasserspiegel gesenkt werden. Die Bewag habe Alternativen zum geplanten Stromverbund mit Westdeutschland nicht berücksichtigt.

Der Aachener Sachverständige Wolfgang Zander sagte in der mündlichen Verhandlung, die Bewag solle auf die bereits vorhandene Ringleitung um Berlin zurückgreifen. Es sei auch nicht üblich, Leitungen mit 380 Kilovolt quer durch das Stadtgebiet zu installieren. diak/dpa

Waldspaziergang vom energiepolitischen Ratschlag an der geplanten Trasse am Sonntag, den 29.9., um 15 Uhr. Treffpunkt: Endstation Bus 331