Berliner Behörden wegen Regierungskriminalität überlastet

Großverfahren mit Millionen-Schadenssumme liegen wegen Personalmangel auf Eis  ■ Von Wolfgang Gast

Berlin (taz) — Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ruft um Hilfe: Die Kriminaler der Berliner Polizei, so der GdP-Landesbezirk in der Hauptstadt, sind bei der Verfolgung der „Regierungs“- und „Vereinigungskriminalität“ hoffnungslos überlastet. Der eklatante Personalmangel führe zu liegenbleibenden Ermittlungsverfahren, die DrahtzieherInnen dubioser Geschäfte könnten in aller Ruhe Beweise vernichten und der Bundeskasse entgingen auf diese Weise ihr zustehende Vermögenswerte in Millionenhöhe. In einem „Problempapier“, das die Polzeigewerkschaftler den Berliner Bundestagsabgeordneten und der Berliner Verwaltung überreichten, mahnen die Gewerkschafter für die Verfolgung von Straftaten der früheren DDR-Führung einen Mehrbedarf von mindestens 260 Kriminalbeamten an. Die am 3. Mai auf einer Innenministerkonferenz beschlossene personelle und finanzielle Unterstützung der Länder, klagt die GdP weiter, sei schlicht ausgeblieben.

Im Bereich der Kriminalpolizei sind rund 110 Beamte mit der Verfolgung der „Regierungs- und Vereinigungskriminalität“ betraut. Auf seiten des Kammer- und des Landgerichtes in Berlin sind 22 Staatsanwälte und zwei Wirtschaftsreferenten für die Strafverfolgung zuständig. Angesichts der Fülle von Verfahren geraten Polizei und Staatsanwälte aber restlos ins Hintertreffen. So sind die Berliner Behörden beispielsweise zuständig für:

—Tötungsdelikte an der innerdeutschen Grenze

—Straftaten der Staatssicherheit

—Waffenhandel und Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz

—Zolldelikte und Subventionsbetrug

—Wahlfälschung und die illegale Post- und Telefonüberwachung in der früheren DDR.

Im Bereich der „Vereinigungskriminalität“ befassen sich die Ermittler in erster Linie mit Betrugsverfahren mit der Einführung der Währungsunion, dem Beiseiteschaffen von Partei- und Massenorganisationsvermögen, Immobilienmanipulationen wie Billigstverkauf und rechtswidrige Rechtsträgerwechsel sowie der Veruntreuung von VEB- Vermögenswerte zu Lasten der Treuhandanstalt.

Rund 155 Ermittlungsverfahren wurden von den Staatsanwälten bisher eingeleitet — 26 der Großverfahren sind wegen Personalmangels derzeit aber stillgelegt. Im Zusammenhang mit illegalen Transferrubel—Geschäften, klagt die Gewerkschaft weiter, sei nur jedes vierte der Geschäfte überprüft worden. Bei den bislang 59 Ermittlungsverfahren summieren die Fahnder die Schadensumme auf rund 1,5 Mrd. DM.

Weitere Wirtschaftsstrafverfahren werden von der Berliner Treuhandanstalt regelmäßig an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet. Untersucht werden derzeit 250 „vermögensschädigende Handlungen“, bei denen es in mindestens vier Fällen um dreistellige Millionensummen geht. Monatlich meldet die Treuhand rund 40 weitere Fälle, bis zum Jahresende wird von den Ermittlern mit insgesamt rund 500 Strafverfahren gerechnet.