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Verbotener Lauschangriff, zeitlich befristet

■ Beim Aufbau des Brandenburger Verfassungsschutzes ist der Verzicht auf nachrichtendienstliche Mittel nur kurzzeitig/ Dann sollen Wanzen, V-Leute und Telefonüberwachung erlaubt sein

Berlin (taz) — Ein Verfassungsschutz ohne V-Leute, ohne Wanzen oder ohne Telefonüberwachungen ist für ihn ein kopfloser Torso — unterm Strich nicht viel mehr wert, als ein mittelmäßiges Zeitungsarchiv. Dem Verwaltungsjuristen Peter Bellheim, der vom Hannoverschen Inneministerium eigens zum Aufbau eines Vefassungsschutzes nach Brandenburg wechselte, ist der Wunsch der Potsdamer Ampelkoalition, künftig beim Schutz der Verfassung auf nachrichtendienstliche Mittel zu verzichten dennoch kein größeres Problem. Schließlich ist das „Vorschaltgesetz“, das der Landtag letze Woche in zweiter Lesung beriet und das die gewünschte Beschneidung der Verfassungsschutzbefugnisse regeln soll, nur von begrenzter Dauer. In nicht allzu ferner Zukunft, so der designierte Leiter der Behörde am Wochenende bei einer Veranstaltung der Deutschen Gesellschaft in der ehemaligen Berliner Stasi-Zentrale, muß es ohnehin durch ein großes, ein „ordentliches“ Verfassungsschutzgesetz abgelöst werden. Dann — Bellheim ist davon überzeugt — wird das Verbot der verdeckten Nachrichtengewinnung wieder fallen.

Das Vorschaltgesetz, das den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel verbietet, entpuppt sich bei näherer Betrachtung durch seine zeitliche Begrenzung als Augenwischerei. Verabschiedet wird es auch nur, um das Bündnis 90 in der Brandenburger Koalition zu halten. Denn die BürgerechtlerInnen sind derzeit keineswegs bereit, den Einsatz von V-Leuten oder Wanzen zuzulassen. So hat das angepeilte Gesetz auch nach den Worten Bellheims wohl eher den Charakter, das Thema Verfassungsschutz überhaupt in die öffentliche Diskussion zu bringen.

Anderenorts werden in den neunen Bundesländern einfach die Verfassungsschutzgesetze der Altländer abgeschrieben. Brandenburg mache es sich wenigstens nicht so leicht, siniert der Verwaltungsjurist, der für seine Forderung nach elektronischem Spähgerät eine juristisch ausgefeilte Begründung parat hält. „Bundestreue“ heißt sein Stichwort und meint den gesetzlichen verankerten Zwang zur Zusammenarbeit aller Verfassungsschutzbehörden. Der Zwang beinhalte auch, daß sich die einzelnen Behörden auf ein „Minimum“ an gleichförmiger Arbeitsweise verständigen müssen. Ein Verzicht aufs Lauschgerät sei daher „rechtlich problematisch“ und ein Alleingang der Brandenburger Regierung auf Dauer nicht durchzuhalten. Denjenigen, die dieser Rechtsauffassung nicht folgen wollen, hält Bellheim sein „stärkstes Argument“ entgegen. Solange sich Potsdam weigere, bleibt das Kölner Bundesamt im Bereich verdeckter Beoabchtung und Überwachung tätig. Das Landesamt wird dann zwar von den Maßnahmen der Kölner ins Vernehmen gesetzt — auf Dauer dürfe es die Landesregierung aber nicht zulassen, daß das „Rechtsvakuum“ von den Kölner Kollegen ausgefüllt wird.

Das spätere „ordentliche“ Verfassungsschutzgesetz dürfte nicht allzulange auf sich warten lassen. Treffliches Argument der Befürworter ist der aufstrebende Rechtsextremismus und die geringe Personalstärke im Verfassungsschutz. Für die Geltungszeit des Vorschaltgesetzes gilt eine Fetsschreibung auf 26 Planstellen. Bislang sind im Aufbaustab 12 Mitarbeiter beschäftigt, fünf von ihnen „Landeskinder“. Für das richtige Amt mit dem ordentlichen Gesetz ist dagegen geplant, mindestens 80 und höchstens 125 Mitarbeiter zu beschäftigen. Bei der Zahl 80 könnten dann etwa 20 Mitarbeiter „operativ“ eingesetzt, also zur Führung und Gewinnung „von Quellen“ eingesetzt werden. Wolfgang Gast

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