Hermann Kieselhorst muß sitzen

■ Haftrichter sieht Fluchtgefahr / Oberstaatsanwalt: Keine Rache

Hermann Kieselhorst muß sitzen, zumindest erst einmal in Untersuchungshaft. Der Haftrichter am Amtsgericht bestätigte damit das Vorgehen der Staatsanwaltschaft, die gegen den Millionendieb wegen Steuerhinterziehung ermittelt und einen Haftbefehl beantragt hatte. Am Dienstag war Medienliebling Kieselhorst auf dem Weg zu einer Talk-Show in Berlin auf dem Bremer Flughafen vorläufig festgenommen worden.

„Mit Verlierer hat das nichts zu tun“, reagierte Bremens Generalstaatsanwalt Hans Janknecht auf Vermutungen, daß die Staatsanwaltschaft aus Rache dafür, von Kieselhorst zehn Jahre an der Nase herumgeführt worden ist, nun besonders hart reagiert. „Der weitverbreiteten Ansicht, daß Steuerhinterziehung ein Kavaliersdelikt ist, trete ich mit Nachdruck entgegen“, meinte Janknecht.

Kieselhorst wird vorgeworfen die Zinsgewinne aus seinem Millionendiebstahl nicht ordnungsgemäß in der Einkommensteuererklärung angegeben zu haben und darüber hinaus sein aus Diebstahl erworbenes Vermögen nicht versteuert zu haben. Kieselhorst drohen für diese Vergehen bis zu fünf Jahre Haft. Die Fluchtgefahr sieht Janknecht schon alleine dadurch begründet, daß sich Kieselhorst (Wohnsitz Kirchweyhe) 10 Jahre vor der Polizei verbergen konte.

Auch wenn Kieselhorst bereit ist, seine Steuerschuld schnellstens zu tilgen, wird ihm dies zunächst nur wenig nutzen. Janknecht: „Schadenswiedergutmachung hebt den Schuldvorwurf nicht auf, wird aber bei einem eventuellen Urteil strafmildernd berücksichtigt.“

hbk