Krankhafte Zwangshandlungen

Hamburg (dpa/taz) — Zwei Mio. Erwachsene in Deutschland leiden an einer Zwangskrankheit. Dazu gehören z.B. zwanghaftes Händewaschen oder die übertriebene Kontrolle beim Abschließen der Haustür. Auf einem Symposium wollen heute 500 Experten in Hamburg über Forschungsergebnisse auf diesem Gebiet diskutieren.

Bei einer Untersuchung von Studenten zeigten 30 Prozent ein Zwangsverhalten, das sich im Zusammenleben störend auswirkte, allerdings noch nicht krankhaft war. Solche Verhaltensweisen gehörten zu den häufigsten Ursachen von Streit in Ehe und Familie, sagte Tagungsleiter Prof. Iver Hand. Bei der Behandlung übersteigerter Zwangshandlungen haben sich Medikamente nur in jedem zweiten Fall als wirksam erwiesen, eine Verhaltenstherapie ist zusätzlich erforderlich. Zwangsstörungen galten früher als seltenes Leiden. Gleichwohl sind sie nicht häufiger geworden, sie werden heute nur öfter diagnostiziert. Manche Menschen grübeln ständig darüber nach, ob sie eine Sache nun wirklich korrekt erledigt haben oder nicht. Als ein Beispiel für Zwangsgedanken nannte der Experte das Verhalten einer Schuhverkäuferin. Sie war nach dem Unfall eines Kindes überzeugt, sie habe dem Kind falsche Schuhe verkauft. Deshalb sei das Kind gestolpert und vor ein Auto gefallen.