Der HMI-Reaktor am Wannsee darf ab heute »offiziell« strahlen

Wannsee. Heute wird der umstrittene Forschungsreaktor des Hahn- Meitner-Instituts (HMI) offiziell in Betrieb genommen. Seit einem Vierteljahr läuft der Reaktor allerdings schon auf der sogenannten Null-Leistung, einer Art Vorlaufphase, wie der HMI-Sprecher Thomas Robertson erklärte. Von der bis zum Jahreswechsel anvisierten Leistung von 10 Megawatt sei bisher 1 Megawatt erreicht. Zeitgleich soll heute auch einer der 13 Spektrometer in Betrieb gehen.

Diese Meßinstrumente dienen zur Überwachung der Experimente, die in- wie ausländische Forschungsgruppen im HMI-Reaktor vornehmen wollen. Wie Robertson erläuterte, werde »höchstwahrscheinlich« bis Dezember noch kein hochradioaktiver Abfall anfallen, da die halbjährliche Auswechslung der Brennelemente erst nächstes Jahr vorgenommen werde. Bei voller Leistung werden pro Jahr 3,5 Kilogramm hochradioaktiver Abfall erwartet. Über seine Endlagerung herrscht weiterhin Ungewißheit. Weil der amerikanische Vertragspartner und Uranlieferant das strahlende Material wegen eines laufenden Genehmigungsverfahrens nicht aufnehmen kann, soll es alternativ in die schottische Wiederaufbereitungsanlage (WAA) in Dounreay verbracht werden.

Ob das hochradioaktive Material dort überhaupt technisch aufbereitbar sei, bezweifelte gestern Dietrich Antelmann, Kläger gegen den HMI- Reaktor. Dies stehe »lediglich auf dem Papier«. Die schottische WAA habe bisher noch keine Erfahrung mit der Aufbereitung hochradioaktiven Materials aus Versuchsreaktoren gehabt. Antelmann, der im Sommer dieses Jahres eine Klage gegen die sofortige Vollziehung der 3. Teilgenehmigung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin (OVG) verloren hatte, nannte die »Freude von HMI ein bißchen zu früh«. Schließlich stehe die Hauptverhandlung vor dem OVG über die endgültige Betriebsgenehmigung noch aus. Schon unter dem rot-grünen Senat war um den Reaktor heftig gestritten worden. Die damalige Umweltsenatorin Michaele Schreyer (AL) hatte sich bis zuletzt geweigert, eine Betriebsgenehmigung zu erteilen. sev