Neue Anklage gegen PKK-Mitglied

Karlsruhe (dpa) — Ein Kurde muß sich demnächst vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf verantworten. Generalbundesanwalt Alexander von Stahl hat jetzt wegen des Verdachts der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ innerhalb der PKK sowie Freiheitsberaubung in vier Fällen Anklage gegen den 26 Jahre alten türkischen Staatsangehörigen Celal G. erhoben. Nach den Ermittlungen soll der Angeschuldigte spätestens vom Sommer 1985 bis Ende 1987 Mitglied einer bewaffneten Aktionsgruppe des in der PKK auch für die Verfolgung und Bestrafung von Abweichlern aus den eigenen Reihen und von Parteigegnern verantwortlichen Bereichs „Parteisicherheit, Kontrolle, Nachrichtendienst“ gewesen sein. Dieser Aktionsgruppe habe auch die Bewachung von Gefangenen und der Vollzug von Tötungsbefehlen unterstanden, hieß es. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft hat der seit dem 6. August dieses Jahres in Untersuchungshaft sitzende G. im Jahr 1987 in Köln, Kleve und auf einem landwirtschaftlichen Anwesen in Südfrankreich an der Bewachung festgesetzter ehemaliger hoher Parteifunktionäre aus der PKK-Führung teilgenommen.