Gesetz gegen Abfall

Gegen die Stimmen von CDU und FDP verabschiedete der Landtag am Nachmittag die Novelle des Niedersächsischen Abfallgesetzes. Damit soll dem Vermeiden von Abfällen höchste Priorität eingeräumt werden. Öffentliche Stellen sind verpflichtet, dies bei Beschaffungen und Aufträgen zu berücksichtigen. Umweltministerin Monika Griefahn (parteilos) begrüßte in der Debatte, daß mit dem Gesetz die Gebühren für Abfall in den Gemeinden differenzierter gestaltet werden können.

Abfälle müssen nach dem Gesetz künftig getrennt gesammelt und wiederverwertet werden. Dies gilt auch für Bauabfälle. Kommunen sollen verpflichtet werden, ihre Pläne in der Abfallentsorgung auf mindestens vier Jahre festzulegen. Diese sollen mit Abfallbilanzen jährlich überprüft werden. Abgeordnete von CDU und FDP hatten in der Debatte gefordert, auch für das Land einen Abfallwirtschaftsplan im Gesetz verbindlich festzuschreiben. Sprecher der Regierungsfraktionen lehnten dies als überflüssig ab.

dpa