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NVA-Chor darf nicht in Kirche

■ Oldenburger Lamberti-Gemeinde: „Mozart war Freimaurer“

Ein ehemaliger NVA-Chor darf nicht in der zentralen evangelischen Kirche singen. Der Vorsitzende des Soldatenverbandes am Ort, Frank Barelmann, sieht in der Verweigerung eine Diskriminierung der Bundeswehr und ihrer Soldaten. Gehör verschaffen wollte sich am vierten Oktober- Sonntag in der Oldenburger Lamberti-Kirche der „Carl-Maria- von-Weber-Chor“ aus Berlin. Die gut 30 Männer sangen bis zur deutschen Einheit als künstlerische Spitzenformation für die Nationale Volksarmee, danach für die Bundeswehr. Seit Jahresmitte singen privat mit Unterstützung von zwei Millionen Mark pro Jahr aus dem Bundeshaushalt als Eingliederungshilfe.

Die Pastorin der Lambertigemeinde, Ruth Dannemann, erteilte dem Chorleiter auf mündliche Anfrage eine Absage. Programmteile wie die Arie des Sarastro „In diesen heil–gen Hallen“ aus der „Zauberflöte“ des Freimaurers Mozart paßten nicht in die christliche Gebetshalle.

Barelmann begründet sein Engagement mit aus seiner Sicht kritikwürdigen Erfahrungen der Vergangenheit. Ein Streit um den Auftritt einer konzertanten Bundeswehrformation im vergangenen Jahr in der Lambertikirche habe den Verband besonders hellhörig gemacht. Die Entscheidung gegen den Kirchenauftritt des Chores könne auch als wiederholtes Zeichen der Ausgrenzung der Bundeswehr in Teilen der Kirche gewertet werden. dpa

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