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Steuerliche Förderung des Wohnungsbaus gilt ab 1. Oktober

Bonn (dpa) — Erfreuliche Kunde für Bauherren und Käufer von Eigenheimen: Die von der Bundesregierung beschlossenen Neuregelungen der steuerlichen Eigenheimförderung gelten nicht erst rückwirkend zum 15. Oktober, sondern bereits zum 1. Oktober. Der Stichtag gilt für die Verbesserungen des Bauherrnparagraphen 10 e des Einkommensteuergesetzes, wonach in den ersten vier Jahren künftig sechs statt bisher fünf Prozent der Bau- und Erwerbskosten von höchstens 330.000 Mark abgesetzt werden können. Die Regelung gilt auch für die Vor- und Rücktragsmöglichkeit beim Baukindergeld und für den auf drei Jahre befristet eingeführten Schuldzinsenabzug von 12.000 Mark jährlich.

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