Dachausbau bald langsamer?

■ Bauverwaltung erteilt Genehmigung für Dachstuhlausbau in der Nollendorfstraße, ohne Votum des Petitionsausschusses abzuwarten

Berlin. Ohne das Votum des Petitionsausschusses im Abgeordnetenhaus abgewartet zu haben, hat die Bauverwaltung den Ausbau eines Dachgeschosses in Schöneberg genehmigt. Eine Bewohnerin der Nollendorfstraße 24 hatte sich im Sommer dieses Jahres an den Ausschuß gewandt. Begründung: Der Ausbau des Dachstuhles und die Einrichtung eines Fahrstuhles im sehr engen Innenhof stelle eine Verschlechterung der Wohnverhältnisse dar.

Hans-Ulrich Noack, amtierender Abteilungsleiter der Bauaufsicht, erklärte, die Baugenehmigung an den zuständigen Bezirk Schöneberg sei angewiesen worden, um die sehr langen Genehmigungsverfahren für Bauanträge zu verkürzen. Es habe gar kein begründeter rechtlicher Grund vorgelegen, das Votum des Petitionsausschusses abzuwarten.

Auch der Schöneberger Baustadtrat Dirk Saager (SPD), der sich gegen den Dachgeschoßausbau in der Nollendorfstraße 24 gewandt hatte, sieht keine Möglichkeit, die Baugenehmigung zu verhindern. Obwohl er noch keine schriftliche Bestätigung habe, sei von der Bauverwaltung signalisiert worden, daß man keine rechtlichen Gründe habe, die Genehmigung nicht mehr zu erteilen, nachdem die Bautiefe des Fahrstuhles von 1,30 Meter auf 70 Zentimeter verkürzt wurde.

Monatelang hatten die Bewohner der Nollendorfstraße 24 um die Rücknahme des Dachausbaus gekämpft. Ihre Hauptsorge: Fahrstuhl und die Erhöhung der Geschoßflächenzahl(GFZ) von derzeit 4,3 auf 5,1 GFZ würden vor allem die spärlichen Lichtverhältnisse für die unteren Wohnungen noch weiter verschlechtern. Doch die GFZ ist für die Genehmigung eines Dachgeschoßausbaus seit der Änderung der Baunutzungsordnung durch den Bund 1990 nicht mehr von Belang, obwohl das Verwaltungsgericht Berlin in einem Urteil von 1990 schon eine Erhöhung der GFZ von 3,4 auf 3,8 für nicht mehr akzeptabel gehalten hatte. Obwohl es für die Nollendorfstraße 24 keine Auswirkungen mehr haben wird, herrscht seit einer Woche zumindest die Hoffnung, daß die Genehmigungsverfahren für den Ausbau von Dachgeschossen nicht mehr so zügig vorangehen wie in der Vergangenheit. Vor allem auf Druck von Saager zog Bausenator Wolfgang Nagel (SPD) eine Weisung seines Vorgängers zurück. Demnach konnte der Senat die vom Bezirk abgelehnten Anträge sofort an sich ziehen — ohne eine bezirkliche Begründung abzuwarten. In 99 Prozent der Fälle wurde dann in einem anschließenden Widerspruchsverfahren den Anträgen auf Dachgeschoßausbau stattgegeben. Nun sollen die Bezirke ihre Ablehnung zumindest begründen dürfen. Was zu Verzögerungen führen wird, wie Noack erklärte. sev