Freie Hand für Wismut-Sanierung

■ Bundestag beendete Tätigkeit der deutsch-sowjetischen AG Wismut/ Sanierung der Uranhalden ist völlig unklar/ Greenpeace kritisiert Gesetz als verfassungswidrig und anachronistisch

Bonn (ap/taz) — Die Sowjetunion hat seit gestern keine Aktien mehr bei der Wismut. Der Bundestag hat am Mittwoch in Bonn die gemeinsame Tätigkeit der Deutsch-Sowjetischen Aktiengesellschaft Wismut beendet, die in Sachsen 40 Jahre lang Uran für die UdSSR abgebaut hat. Durch die unentgeltliche Übertragung des 50prozentigen Aktienanteils der Sowjetunion auf die Bundesrepublik Deutschland wird das Unternehmen als GmbH weitergeführt und dem deutschen Gesellschaftsrecht unterstellt.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium Klaus Beckmann sagte, jetzt könne die weitere Stillegung und Sanierung des Bergwerks nach westlichem Standard erfolgen.

Dagegen erklärte die SPD-Abgeordnete Sigrun Klemmer, daß dieser Gesetzentwurf keineswegs eindeutige Rechtsverhälnisse für die Sanierung der gewaltigen strahlenden und giftigen Erblast des deutschen Uranbergbaus schafft. Es bleibt weiterhin unklar, was die Bundesregierung unter Sanierung versteht, ob sie das auch weiterhin in Eigenregie entscheiden will und den betroffenen Anwohnern und Gemeinden auch weiterhin keine Einsicht in die Sanierungskonzepte im Uranbergbaubetrieb gewähren will.

Im Hinblick auf diese Politik gegenüber der Öffentlichkeit und eine Sanierung allein in der Hand der Wismut muß für die Zukunft so etwas wie eine „geheime Sanierung befürchtet werden, eine Sanierung, die der Verursacher selbst quasi ohne öffentliche Kontrolle nach eigenen Vorgaben durchführen darf“.

Nach wie vor wird in den sächsischen und thüringischen Bergbaubetrieben täglich etwa 4.000 Tonnen Uranerz gefördert. Diese Förderung und Aufbereitung wird mit Sanierungsgeldern finanziert und als vorbereitende Maßnahme der Sanierung von der Wismut-Leitung bezeichnet. Das gestern verabschiedete Gesetz erlaubt nun der Wismut auf unbegrenzte Zeit weiterhin Uranerz abzubauen und aufzubereiten.

Das wird von der Umweltschutzorganisation Greenpeace heftig kritisiert. Außerdem glauben die Umweltschützer, daß auch das immer noch geltende DDR-Strahlenschutzrecht für die Wismutregion verfassungswidrig und anachronistisch ist. Es kann nicht zweierlei Strahlenschutzrecht in der Bundesrepublik geben.

Die Umweltschützer von Greenpeace befürchten, daß die Wismut ihr Gelände als Zwischen- oder Endlager für atomaren Müll nutzen will. Bärbel Petersen