Weiter Streit ums Beschleunigungsgesetz

Bonn (dpa) — Auf Zustimmung, aber auch Kritik stieß gestern der umstrittene Gesetzentwurf von Verkehrsminister Günther Krause (CDU) zur Beschleunigung des Verkehrsausbaues in Ostdeutschland bei einer Expertenanhörung im Verkehrsausschuß des Bundestages. Verfassungs- und Verwaltungsjuristen betonten die Zulässigkeit des Entwurfs. Kritik kam von Vertretern des Umweltschutzes und der Regionalplanung. Sie warnten vor einer Verkürzung der Verfahren zur Raumordnung und zur Prüfung der Umweltverträglichkeit (UVP). Dagegen betonte der Präsident des Hessischen Landesamtes für Straßenbau, Prof. Eberhard Knoll, daß sowohl die UVP als auch die Beteiligung der Öffentlichkeit keineswegs gänzlich wegfielen, sondern im späteren Planfeststellungsverfahren nachgeholt würden. Das Gesetz soll möglichst noch bis zum Jahresende verabschiedet werden, um insbesondere die 17 dringenden Ausbauprojekte im Zuge des Programms „Deutsche Einheit“ voranzubringen. In der Anhörung unter Beteiligung des Rechtsausschusses unterstrich auch Prof. Michael Ronellenfitsch (Berlin), daß der Rechtsschutz in keiner Weise beeinträchtigt werde. Deutliche Kritik übte hingegen der Vertreter eines Berliner Anwaltsbüros, das ein Gutachten für die Umweltorganisation Greenpeace zu dem Gesetzentwurf anfertigte. Er stufte dabei auch die beabsichtigte Verkürzung der verwaltungsgerichtlichen Verfahren auf eine Instanz als „verfassungsrechtlich bedenklich“ ein. Nach Informationen von Bündnis 90/Die Grünen will die EG-Kommission gegen das deutsche Fernstraßenausbaugesetz Klage erheben, weil es gegen europäische UVP- Vorschriften verstoße. Logischerweise müsse dies auch für das Beschleunigungsgesetz gelten, erklärten die Oppositionsvertreter.