Sonnenschein für Obdachlose

■ Betreiber der Pension »Sonnenschein« beugt sich dem Druck des Bezirksamtes/ Künftig wird genau vermerkt, wer wo untergebracht ist

Kreuzberg. Das Gewitter, das sich in den letzten Tagen über der Obdachlosenpension »Haus Sonnenschein« entlud, hat nun seine Wirkung gezeigt. Die hundert Kreuzberger Obdachlosen, die zur Zeit dort untergebracht sind, müssen nicht mehr fürchten, auf die Straße gesetzt zu werden. Diese Drohung hat die Betreiberin der Pension, Haake, auf Druck des Kreuzberger Bezirksamtes jetzt zurückgenommen. Zudem erklärte sich ihr Mann, der in dieser Angelegenheit als Berater seiner Frau fungiert, gestern nach einem Gespräch mit der Kreuzberger Sozialstadträtin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) bereit, die vom Bezirksamt gestellten Bedingungen zu erfüllen.

Wie berichtet, hegte die Sozialstadträtin den Verdacht, daß die Pension für ein und denselben Platz von mehreren Bezirksämtern kassiert und darüber hinaus mehr Betten als zulässig vergibt. Das Sozialamt weigerte sich deshalb, eine angelaufene Rechnung in Höhe von 100.000 Mark zu bezahlen. Laut Junge-Reyer gab Haake im Verlauf des gestrigen Gespräches zu, 56 Betten mehr als vom Bau- und Aufsichtsamt genehmigt aufgestellt zu haben. Diese will er ab sofort nicht mehr belegen. Weitere überzählige Betten seien laut Haake noch im Genehmigungsverfahren. Ob das stimmt, wird das Kreuzberger Bau- und Aufsichtsamt in der nächsten Woche überprüfen.

Zudem sollen fortan alle Fragen des Bezirksamtes nach den bislang noch offenen Rechnungen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Aber, so Junge-Reyer — »und auf dieses Ergebnis bin ich besonders stolz« —, auch in Zukunft soll in der Pension »Haus Sonnenschein« auf jedem Kostenübernahmeschein vermerkt werden, bei welcher Adresse, in welchem Haus und welchem Zimmer der jeweilige Obdachlose untergebracht ist. »Damit haben wir endlich die Kontrolle, die eine effektive Zusammenarbeit zwischen den bezirklichen Ämtern, aber auch den anderen Bezirken ermöglicht«, so die Sozialstadträtin stolz. Der nächste Schritt sei nun, auch die anderen Bezirke zu einem solchen Verfahren zu veranlassen.

Wirklich optimal sei die Situation jedoch erst, wenn die Bezirke selbst Wohnungen anmieten und womöglich sogar noch BetreuerInnen finanzieren könnten, die sozialen Dienste also ein Belegungsrecht hätten. »Das Geld dafür wäre vorhanden«, so Junge-Reyer, »wenn wir es nicht skrupellosen Pensionsbetreibern in den Rachen stecken müßten.« maz