Schausteller ohne Kopfbedeckung

Das Oberlandesgericht Koblenz hat einen Schausteller zu einer Geldbuße von 200 Mark verurteilt, weil er ohne eine Kopfbedeckung Würstchen gegrillt hatte. Da herabfallende Haare Lebensmittel in gesundheitsgefährdender Weise beeinträchtigen können, müßten alle Lebensmittelverkäufer Kopfbedeckungen tragen. Ob die Richter bei diesem Hütchen-Urteil Perücken trugen, ist nicht überliefert.