■ URTEIL DES OBERLANDESGERICHTS
: Fristlose Kündigung für Hamburger Hafenstraße

Hamburg (taz) — Der Hamburger Senat ist gestern seinem Ziel, die ehemals besetzte Hafenstraße zu räumen, ein Stück nähergerückt: Das Oberlandesgericht erklärte den Pachtvertrag für „fristlos gekündigt“. Begründet wurde das Urteil damit, daß der BewohnerInnenverein sich weigere, die Besitzverhältnisse offenzulegen. Unmittelbare Konsequenzen hat der Richterspruch allerdings nicht: denn die stadtstaatliche „Hafenrand GmbH“ muß gegen jede einzelne der 100 BewohnerInnen einen gerichtlichen Räumungstitel erwerben. Das aber dürfte nicht einfach sein: denn bisher ist ihr nicht einmal bekannt, in welcher Wohnung welche Mieter leben. SEITE 6