Panzeraffäre mit besten Absichten

■ Subalterne Mitarbeiter hätten bei dem geplanten Waffendeal mit dem israelischen Geheimdienst nur die Rechslage falsch ausgelegt/ Stoltenberg rechtfertigt wehrtechnische Zusammenarbeit

Berlin (taz) — Wer hätte das gedacht: Keiner der Verantwortlichen in der Bundeswehr oder dem Bundesnachrichtendienst (BND), die den Waffendeal zwischen BND und Mossad eingefädelt haben, hat auch nur im geringsten beabsichtigt, Gesetze zu brechen. Verteidigungsminister Gerhard Stoltenberg (CDU) stellte gestern vor dem Bonner Verteidigungsausschuß die neue Hardthöhen-Sprachregelung vor: Seine Mitarbeiter hätten die „leihweise“ Überlassung von Waffensystemen und anderem Militärgerät zu Testzwecken an Israel für rechtens gehalten.

Stoltenberg mußte zwar einräumen, daß die Lieferung von Waffensystemen aus den Beständen der ehemaligen Nationalen Volksarmee an Israel schon am 27. Februar mit Beschluß des Bundessicherheitsrates abgelehnt wurde. Daß der gemeinsame Koordinierungsausschuß von Bundeswehr und BND dennoch den befreundeten Geheimdienst beliefern wollte, erkläre er damit, daß die Mitarbeiter die Vorgabe „nicht für relevant gehalten“ hätten. Eine „leihweise Überlassung von Gerät in jeweils geringer Anzahl, dessen Einsatz in Gefechtshandlungen ausgeschlossen schien“, sei für sie nicht unter den Sicherheitsratsbeschluß gefallen. Kanzleramtsminister Lutz Stavenhagen (CDU), zuständig für die Koordinierung der Geheimdienste in der Bundesrepublik, assistierte: Die Lieferung, die nur zufällig von der Hamburger Wasserschutzpolizei sichergestellt wurde, hätte keinesfalls gesetzwidrig erfolgen sollen.

Stoltenberg stellte weiter fest, das Kriegsgerät sei ausschließlich für die technische Auswertung geeignet gewesen: „Ein Einsatz in Gefechtshandlungen wäre wegen des technischen Pflege- und Wartungszustandes, fehlender logistischer Unterstützung und fehlendem Peripheriegerät ausgeschlossen gewesen“. Die ganze Panzeraffäre unterm Strich nur eine Lapalie? Warum mußte dann Stoltenberg noch betonen, daß ab sofort sichergestellt ist, daß über neue Waffenwünsche künftig nur der zuständige Rüstungsstaatssekretär entscheiden und es ohne Zustimmung der politischen Leitung keine Abgabe von „Wehrmaterial“ mehr geben wird?

Der Hardthöhenchef stellte auch fest: Außenwirtschaftsrechtliche Bestimmungen wurden nicht verletzt. Wieweit das auch für das Kriegswaffenkontrollgesetz gilt, müsse die Staatsanwaltschaft noch ermitteln.

Wie aus Panzern Landmaschinen werden, konnte Kanzleramtsminister Stavenhagen dem Ausschuß verklickern: Der Austausch von Kriegsgerät zwischen befreundeten Nachrichtendiensten werde „verdeckt durchgeführt, um die außenpolitischen Beziehungen zu dritten Staaten nicht zu stören“. Aus Geheimhaltungs- und aus Transportsicherungsgründen sei deshalb die zivile Tarnung des Transports und die „Deklarierung mit nichtmilitärischer Bezeichnung“ angezeigt gewesen. Auch seien die am Transport beteiligten Behörden vom wahren Inhalt der Container informiert worden. Offensichtlich galt dies aber für die Hamburger Wasserschutzpolizei nicht.

Weil es sich um keine „Ausfuhr im üblichen Sinne“ gehandelt habe, sei der Bundesnachrichtendienst zu derartigen Tarnungsmaßnahmen gesetzlich auch befugt gewesen. Und weil „nicht üblich“, hätte der BND auch das Bundesamt für Wirtschaft nicht informieren müssen. BND- Chef Konrad Porzner (SPD), das hob der Kanzleramtsminister hervor, sei ebenso wie er selbst über den „konkreten Vorgang“ nicht unterrichtet gewesen. Dieses scheint schon eher üblich zu sein. Wolfgang Gast