War Mischa Wolf Landesverräter?

■ BGH erweitert Haftbefehl, gewährt Haftverschonung

Karlsruhe (dpa) — Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den gegen den ehemaligen DDR-Spionagechef Markus Wolf (68) bestehenden Haftbefehl um den Verdacht des Verbrechens des Landesverrats erweitert. Bisher wurde Wolf lediglich geheimdienstliche Agententätigkeit in Tateinheit mit Bestechung zur Last gelegt. Der 3. Strafsenat des BGH hat darüber hinaus als zusätzlichen Haftgrund neben der Fluchtgefahr die Verdunkelungsgefahr bejaht. Gleichwohl bleibt Wolf weiterhin vom Vollzug der Untersuchungshaft verschont. Nach Auffassung des BGH steht fest, daß Wolf am Landesverrat von Bundesbürgern in „strafrechtlich relevanter Weise“ beteiligt war.