Knast für Kommune-Monarch

Eisenstadt (dpa/taz) — Der österreichische Maler und Aktionskünstler Otto Mühl, der in seinen Kommunen das Prinzip der freien Sexualität predigte und vor allem selbst praktizierte, ist am Donnerstag von einem Gericht in Eisenstadt (Burgenland) zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Nach nur zweitägiger Verhandlung wurde der 66jährige im Sinne der umfangreichen Anklage für schuldig befunden. Mühl war vorgeworfen worden, mit unmündigen Mädchen — teils gegen deren Willen — geschlafen, Minderjährige sittlich gefährdet, Beweismittel unterdrückt und gegen das Rauschgiftgesetz verstoßen zu haben.

Otto Mühl, seit Juni in Untersuchungshaft, wurde seinem Ruf als Bürgerschreck in der Verhandlung nicht gerecht. Er trat in bürgerlicher Kleidung und eher kleinlaut auf und zeigte sich weitgehend geständig, betont jedoch, er habe bei seinen sexuellen Vergnügungen mit den Minderjährigen „nie Gewalt angewendet“. Im Prozeß hatten mehrere junge Frauen ausgesagt, mit denen sich Mühl zu den Hoch-Zeiten der von ihm gegründeten AA-Kommune vergnügt hatte. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatte Kommunevater Mühl dabei wie ein mittelalterlicher Monarch das Recht auf die erste Nacht für sich in Anspruch genommen. Von dem, was sich in der Kommune an Gesetzwidrigem abgespielt habe, sei nur ein Bruchteil Gegenstand des Verfahrens gewesen. Führend beteiligt an den sexuellen Spielen war nach Erkenntnissen des Gerichts Mühls Haupt- und Ehefrau Claudia, gegen die ein gesondertes Verfahren läuft.

Die Orgien wurden auf Videobändern festgehalten. „Ich habe die Filme gesehen; sie übertreffen alles Bisherige“, urteilte die Vorsitzende Richterin im Mühl-Prozeß, Ingrid Jelinek.