Spielbankaffäre rollt wieder an

■ Rot-Grüner Landesregierung droht Entschädigung in Millionenhöhe

Das Verwaltungsgericht Hannover hat seine Entscheidung gekonnt terminiert. Pünktlich zum „Jahrestag“ erklärte es das vor vier Jahren staatlich verfügte Ende der privaten Spielbank Hannover/Bad Pyrmont für rechtswidrig. Auch die damalige Übertragung der Betriebsrechte auf eine Landesgesellschaft ist demnach nichtig. Der spektakuläre Konzessionsentzug durch die CDU-geführte Regierung von Ministerpräsident Ernst Albrecht hatte den Startschuß für die niedersächsische Spielbankenaffäre gegeben. Mit der überraschenden Gerichtsentscheidung wird sie nicht nur neu aufgerollt, sondern sie kann für das Land im Nachhinein noch ein teurer Spaß werden. Zunächst dürfte dieser Urteilsspruch einen längeren Rechtsstreit durch die Instanzen der Verwaltungsgerichte nach sich ziehen.

Über die Spielbankenaffäre stolperte der damalige Innenminister Wilfried Hasselmann (CDU). Sie brachte die rot-grüne Opposition in Aufwind. Nun müssen SPD und Grüne in der Regierungsverantwortung aus der hoffnungslos überschuldeten Landeskasse möglicherweise zweistellige Millionenbeträge an Entschädigung für die alte Spielbankgesellschaft berappen. Hatte doch an jenem 13. November 1987 schon die damalige Finanzministerin Birgit Breuel (CDU) einen Ausgleich angekündigt, der „mehr als nur ein Butterbrot“ sein werde. Denn eigentlich hätte die alte Spielbankgesellschaft noch bis 1999 das lukrative Geschäft mit dem Glück betreiben dürfen.Freiwillig zahlen mochte die heutige Treuhand-Chefin dann aber doch nicht, was die alten Gesellschafter vor den Kadi trieb. dpa