Noch keine Auskünfte

■ Die Gauck-Behörde muß die Antragsformulare auf Stasi-Akteneinsicht erst herstellen / Im Westen dagegen ist die Datenauskunft formloser geregelt

Berlin. Wenige Tage nach Verabschiedung des Stasi-Aktengesetzes kann sich die Gauck-Behörde vor auskunftserheischenden BürgerInnen kaum mehr retten. War es schon vorher schwierig, das Amt in Berlin- Mitte über eine freie Telefonleitung zu erreichen, ist es inzwischen schier unmöglich geworden. Aber viel mehr, als die möglichen Stasi-Opfer zu vertrösten, vermögen die überlasteten BehördenmitarbeiterInnen derzeit ohnehin nicht zu tun. Denn die Formulare, mit denen Bespitzelte und Verfolgte nach dem — noch gar nicht rechtskräftigen — Gesetz Einsicht in die geheimdienstlichen Unterlagen fordern können, sind noch überhaupt nicht vorhanden.

Sie sollen »wahrscheinlich in Kürze«, aber »auf jeden Fall noch in diesem Jahr« erstellt werden, gab eine Mitarbeiterin der Gauck-Behörde bekannt. Wenn es soweit sei, werde »auf jeden Fall« die Öffentlichkeit informiert, auch darüber, an welchen Orten die Antragsformulare dann verfügbar seien. »Vorher hat es wenig Sinn, an uns zu schreiben und um Akteneinsicht zu bitten«, so die hörbar gestreßte Mitarbeiterin weiter. »Denn wir brauchen Identitätsbescheinigungen und ähnliche Dinge. Und auch für uns ist es schon so kaum zu schaffen.«

WestberlinerInnen, die nicht zufällig ebenfalls der Stasi auffielen, haben es da besser. Seit Verabschiedung des neuen Datenschutzgesetzes im letzten Jahr reicht ein formloser Antrag, um beim Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz oder beim Polizeipräsidenten Auskunft über die Speicherung von Daten zur eigenen Person einzufordern. Normalerweise dauert es dann vier bis sechs Wochen, bis die Antwort eintrifft, in welchem Computersystem des Verfassungsschutzes oder der Polizei solche Daten gespeichert sind. Erst wenn der Vorgang länger dauert, grundlos eine Auskunft verweigert wird oder der Verdacht aufkommt, hier seien Daten rechtswidrig gespeichert worden, ist die Einschaltung des Berliner Datenschutzbeauftragten ratsam. usche