Kein Baustopp im Hollerland

■ Verwaltungsgericht wies Eilantrag ab / Heute Thema im Beirat Horn-Lehe

Im Hollerland darf weitergebaut werden. Das Verwaltungsgericht hat gestern zum zweiten Mal einen Eilantrag auf einstweilige Anordnung eines Baustopps aus formalen Gründen abgelehnt. Obwohl für das künftige Wohngebiet zwischen Autobahnzubringer Horn-Lehe und Lilienthaler Heerstraße (vgl. S. 23) noch kein Bebauungsplan vorliegt, wurde bereits eine 400 Meter lange Erschließungsstraße quer durch den vom Naturschutzgebiet abgetrennten künftigen Wohnstreifen hindurch planiert.

„Die Klägerin wohnt über 20 Meter von dem künftigen Baugebiet entfernt und kann damit nicht mehr die Verletzung eigener Rechte einklagen“, begründete Verwaltungsrichter Alfred Kuhlmann gestern seine Entscheidung. Doch selbst wenn dieser formale Ablehnungsgrund nicht vorgelegen hätte, wäre eine Klage gegen die Bauarbeiten ohne Aussicht auf Erfolg. Schließlich sei der Bausenator berechtigt, Erschließungsanlagen wie Straßen und Grünanlagen auch ohne Vorliegen eines Bebauungsplans zu genehmigen.

Juristisch ist diese Argumentation sicher richtig, da das Baugesetzbuch eine solche Ausnahme von dem Grundsatz 'kein Bau ohne Bebauungsplan' eindeutig vorsieht. Politisch kam der Baubeginn im Hollerland wenige Tage nach der Bürgerschaftswahl (vgl. taz vom 5.10.) jedoch überraschend. Schließlich hatten über 60 AnwohnerInnen und Organisationen zum Teil erhebliche Einwände gegen den Bebauungsplan-Entwurf erhoben. Und auch der Beirat Horn-Lehe hatte sich mehrfach mit den Plänen befaßt und sie am Ende einstimmig abgelehnt.

Bausenator Konrad Kunick hatte sich bei der Bewilligung der Erschließungsarbeiten jedoch auf Grundsatz-Beschlüsse der Stadtbürgerschaft, der zuständigen Deuptation und des Senats berufen. Allerdings hatte die Baudeputation im Sommer erst fünf Tage nach Erteilung der Baugenehmigung für den Baubeginn im Hollerland gestimmt — und auch das nur mit den Stimmen der SPD. Schließlich sollte im Hollerland nicht irgendein Wohngebiet, sondern ein Modellvorhaben stadtnahen, ökologischen Bauens entstehen. Doch davon war in den vorgelegten Plänen kaum noch etwas wiederzufinden.

Heute abend wird sich der Beirat Horn-Lehe erneut mit den Bauarbeiten im Hollerland befassen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wird auch ein Vertreter des Bausenators kommen.

Der Ablehnungsbescheid des Verwaltungsgerichts traf gestern gerade noch rechtzeitig vorher bei der Klägerin ein. Obwohl sie einen Eilantrag gestellt hatte, brauchte die 1. Kammer des Verwaltungsgerichtes über fünf Wochen für seine Entscheidung. Deren Vorsitzender Richter Kuhlmann begründete die Verzögerung gestern mit „Krankheit in der Geschäftsstelle“ Ase