Polizeirecht für alles anwendbar

■ Umweltsenator genehmigt illegale Bodenwaschanlage mit Polizeigesetz

Berlin. Umweltsenator Volker Hassemer kommt offenbar mit den üblichen Genehmigungsverfahren nicht schnell genug voran. Den Betrieb einer nach dem Umweltrecht illegalen Anlage erlaubt er inzwischen mit einem Polizeigesetz. Dies geht aus der Antwort auf eine Anfrage der grünen Abgeordneten Judith Demba hervor.

Die Abgeordnete wunderte sich, daß ein Betrieb in der Gradestraße, in dem vergiftete Böden gewaschen werden, ohne eine übliche Genehmigung arbeiten darf. Der CDU-Senator begründet in seiner sechszeiligen Antwort an Demba eine Genehmigung für den Betrieb mit dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz, kurz ASOG. Das ASOG wird eigentlich angewendet, um zum Beispiel bei Demonstrationen Rechte außer Kraft zu setzen. Hassemer beruft sich insbesondere auf einen Absatz, nach dem »Maßnahmen getroffen werden können, um eine im einzelnen Fall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung (Gefahr) abzuwehren«.

Inwieweit durch giftige Erde eine solche Gefahr ausgeht, wenn sie nicht sofort gereinigt, sondern solange in Containern gelagert wird, bis eine übliche Betriebsgenehmigung für die Bodenwaschanlage erteilt werden kann, will die Umweltverwaltung der taz erst in vier Tagen beantworten. Normalerweise antwortet sie innerhalb eines Tages.

Das Bündnis 90/Grüne wirft dem Senator vor, mit dem Polizeigesetz Rechtsmißbrauch zu betreiben. Die Anlage sei bis September letzten Jahres als Versuchsanlage betrieben worden. Da unbestritten gewesen sei, daß die Anlage auch nach diesem Datum weiterlaufen sollte, hätte das notwendige Planfeststellungsverfahren lange vorher begonnen werden müssen. Dies habe die Umweltverwaltung aber versäumt — das Verfahren sei noch nicht abgeschlossen, bemängelt die Grüne. Jetzt wolle Hassemer »seine Schlamperei nicht zugeben« und genehmige den Betrieb der Anlage mit Hilfe des Polizeirechts. Das Bündnis 90/Grüne fordert die Stillegung der Bodenreinigungsanlage, bis das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen ist. Dirk Wildt