VS-Leute sollten erpreßt werden

■ Spionageprozeß: Angeklagter war für die Stasi wichtig/ Plädoyers am Mittwoch

Berlin. Der vor dem Kammergericht wegen Agententätigkeit und Bestechlichkeit angeklagte 48jährige Verwaltungsangestellte hatte »erhebliche Bedeutung für die Aufklärungsarbeit der Staatssicherheit«. Dies sagte ein Oberamtsrat des Berliner Verfassungsschutzes am Mittwoch beim ersten Prozeßtag. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, seit 26 Jahren für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) tätig gewesen zu sein.

Der Angeklagte legte ein umfassendes Geständnis ab. Er gab zu, von 1973 bis November 1989 als einfacher Mitarbeiter der Hauptlohn- und Gehaltsstelle des Berliner öffentlichen Dienstes dem MfS wichtige Unterlagen übergeben zu haben. Der Hauptvorwurf lautet, 1981 der Staatssicherheit die komplette Gehaltsliste der Berliner Verwaltung mit 35.000 Namen zugänglich gemacht zu haben. Nach Angaben des Zeugen waren auch die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes darunter. Die Stasi habe ihre Agenten daraufhin auf das Privatleben der Mitarbeiter angesetzt um »kompromittierende Dinge« zu erforschen. Auf diese Weise sollten sie zur Geheimdiensttätigkeit für das MfS erpreßt werden.

Der Angeklagte sagte, er habe durchschnittlich 400 Mark monatlich für seine Tätigkeit erhalten. Der größte Teil sei für Aufwendungen, Geschenke und technisches Material »draufgegangen«. Wegen Spiel- und Alimentschulden habe er sich angedient. Als Druckmittel habe das MfS die Kontakte seiner Ex-Verlobten zum amerikanischen Geheimdienst genutzt. Wenn er nicht mitarbeite, würden er und seine ehemalige Verlobte verhaftet, habe es geheißen. Er habe zum damaligen Zeitpunkt nicht gewußt, daß die Frau bereits zu 18 Jahren Zuchthaus verurteilt worden war. Nach Angaben des Gerichts enthalten die Akten jedoch Hinweise darüber, daß er die Frau bewußt verraten hat.

Der Prozeß wird nächsten Mittwoch mit den Plädoyers fortgesetzt. dpa