Großbritannien darf draußen bleiben

■ EG-Finanzminister stimmten „Ausstiegsklausel“ bei der Wirtschafts- und Währungsunion zu — aber nur für Major/ Volksabstimmung in Dänemark vom Tisch

Brüssel/Den Haag (taz/ap) – Die EG-Finanzminister haben am Montag ihre Anstrengungen fortgesetzt, Hindernisse für die geplante gemeinsame Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) auszuräumen. Auf der Tagesordnung im niederländischen Seebad Scheveningen standen genau eine Woche vor dem Maastrichter Gipfeltreffen Fragen nach der Unterstützung der ärmeren EG- Staaten Portugal, Spanien, Griechenland und Irland.

Am Vortag hatten die Minister eine erste wichtige Hürde im Einigungsverfahren genommen, indem sie Großbritannien beim Beitritt zur Währungsunion eine Ausnahmeregelung zubilligten. London kann demnach auch zu einem späteren Zeitpunkt als dem Maastrichter Gipfel am 9. und 10. Dezember entscheiden, ob es der für nach 1997 geplanten Währungsunion beitritt.

Anderen Staaten wurde diese Möglichkeit nicht eingeräumt. Dänemark hatte eine ähnliche Forderung erhoben, um eine Volksabstimmung über die WWU abhalten zu können, ging allerdings im Verlauf des Sonntags davon ab. Der Präsident der EG-Kommission, Jacques Delors, bezeichnete eine generelle Ausstiegsklausel als ein „Damoklesschwert“. Der am Sonntag vereinbarte Kompromiß sieht vor, daß Großbritannien das Abkommen über die Wirtschafts- und Währungsunion zwar unterzeichnet, zugleich aber eine Erklärung abgeben wird, welche die britischen Sonderrechte beinhaltet. Formelles Argument der Major-Regierung ist, daß bis zu den Neuwahlen kein Mandat für den Beitritt zur WWU bestehe.

Einigung erzielten die Minister hinsichtlich der künftigen Organisation des geplanten Europäischen Währungsinstituts, das später durch eine Europäische Zentralbank ersetzt werden soll. Demnach soll das Währungsinstitut von einem Komitee geführt werden, dem die Präsidenten der Zentralbanken der Mitgliedsländer angehören. Den Vorsitz soll eine unabhängige Persönlichkeit übernehmen. Am Montag wurde darüber beraten, in welcher Höhe die EG-Staaten Einzahlungen in die künftige Europäische Zentralbank leisten sollen. Die Höhe der Einlage ist entscheidend für die Verteilung von Gewinnen und Verlusten. Außerdem wollten sich die Finanzminister mit einer Forderung Spaniens nach höheren Ausgleichszahlungen reicherer EG-Staaten an die ärmeren Staaten der Gemeinschaft befassen. Madrid hatte angedeutet, es könnte andernfalls dem Vertragswerk seine Zustimmung verweigern. Nach Ansicht etlicher EG-Beamter ist es unverzichtbar, den Entwicklungsfonds aufzustocken und damit in der enger zusammenrückenden Gemeinschaft gefährliche Ungleichgewichte zwischen den einzelnen Regionen zu vermeiden.