■ JUSTIZ: taz-Redakteurin freigesprochen
Berlin. Nach vierjähriger Prozeßdauer ist die taz-Redakteurin Vera Gaserow vom Berliner Landgericht von dem Vorwurf der Beleidigung der Bundeswehr freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihr vorgeworfen, als presserechtlich Verantwortliche im Oktober 1987 nicht verhindert zu haben, daß in dem Blatt ein Kollege die Bundeswehr als »Wehrsportgruppe Wörner« bezeichnet hatte. Außerdem war die Bundeswehr als kriminelle Vereinigung beschrieben worden, deren Geschäft das Totmachen von Menschen sei. Nach Ansicht des Landgerichts ist Frau Gaserow zwar für die Beleidigung der Bundeswehr objektiv verantwortlich zu machen. Das Gericht habe ihr aber zugebilligt, daß sie sich über den Umfang ihrer Pflichten im unklaren war. Der Anwalt der taz habe sie über ihre Pflichten falsch aufgeklärt.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen