Merkels Gleichberechtigungsgesetz

■ Die Ministerin hat ein Frauenförderungsgesetz in der Schublade/ Schutz vor „sexueller Belästigung“

Bonn (taz) — Angela Merkel wagt sich an die harten Themen. Die Frauenministerin will mit flexiblen Arbeitszeiten, gezielter Förderung und Einstellungspolitik den Frauenanteil in den Bundesbehörden auf die Hälfte der Beschäftigten steigern. Bundesbeamte sollten sich darauf einstellen, daß es mit der sexuellen Belästigung der Kollegin bald vorbei ist. Denn auch dieses Tabu klammert der Diskussionsentwurf für ein Gleichberechtigungsgesetz, der der taz vorliegt, nicht aus.

Während sich einige Landesregierungen bereits der Maxime angenähert haben, daß der öffentliche Dienst mit gutem Beispiel vorangehen muß, wenn sich für die Frauen etwas ändern soll, fehlt eine Initiative der Bundesregierung bisher. Diesem Mangel soll das Gleichberechtigungsgesetz abhelfen: die einschlägigen Bundesgesetze sind unter dem Gesichtspunkt der Frauenförderung durchforstet und überarbeitet worden. Spannend dürfte der noch ausstehende Artikel 7 des Gleichberechtigungsgesetzes werden. Er kündigt das schwierige Thema der Gleichberechtigung am Arbeitsplatz an.

Das zukünftige „Gesetz zur beruflichen Förderung von Frauen in der Bundesverwaltung“ sieht die jährliche Vorlage eines Frauenförderplans vor, verlangt von Stellenausschreibungen, „daß sie auch Frauen ansprechen“. Fortbildungsmaßnahmen sollen auf Familienpflichten Rücksicht nehmen, damit auch Frauen teilnehmen können. Die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz soll Gegenstand von Aus- und Fortbildung werden, Paragraph 13 ist dem „Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz“ gewidmet. „Dienstrechtliche, disziplinarische oder arbeitsrechtliche Maßnahmen“ können die Personalabteilungen ergreifen, wenn „vorsätzliche und von den Betroffenen nicht gewünschte körperliche Berührungen, Bemerkungen eindeutig sexuellen Inhalts, gezielte pornographische Darstellungen oder Aufforderungen zu sexuellen Handlungen“ vorliegen.

Der Diskusionentwurf greift Ideen aus den grünen und sozialdemokratischen Vorschlägen auf. Allerdings: es fehlt „der Biß“, wie die SPD-Bundestagsabgeordnete Marliese Dobberthien befindet. Statt Quotierung und zwingender Verpflichtung findet sich durchgängig die wenig verbindliche Aufforderung. Was aber passiert, wenn männliches Beharrungsvermögen in den Amtsstuben regiert? In den Diskussionen von Kabinett und Ministerien wird Angela Merkels Entwurf trotzdem wohl eher verwässert denn verbessert. C.B.