Baubehörde für acht Tote verantwortlich?

■ Bremer Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Brand in Übergangswohnheim

Wegen des Verdachts der „fahrlässigen Tötung“ ermittelt die Bremer Staatsanwaltschaft gegen einen, möglicherweise zwei Mitarbeiter des Bremer Bauordnungsamtes. Staatsanwalt Repmann will klären, ob die Mitarbeiter für den Tod von acht Menschen mitverantwortlich zu machen sind, die beim Brand des Übergangswohnheims in der Steinsetzer-Straße im Dezember 1990 starben.

Beim Prozeß um den Brand im vergangenen August hatten Zeugenaussagen ergeben, daß sich das Bauordnungsamt um Mißstände in dem Haus nicht gekümmert hat. Mitarbeiter des Amtes waren davon ausgegangen, daß der Hauseigentümer eine Genehmigung für die Nutzung als Übergangswohnheim besaß und die notwendigen Brandschutz-Vorkehrungen getroffen hatte. Dem war aber nicht so. In dem Trakt des Hauses, in dem die acht Bewohner starben, fehlten Fluchtwege, Notausgänge und Feuerlöscher. Der Besitzer hatte auch darauf verzichtet, eine zweite Treppe und Brandschutztüren einbauen zu lassen.

Auch die Mieterin des Übergangswohnheims, die „Bremische Gesellschaft“ und die Sozialbehörde, hatten dem Hausbesitzer vertraut und nicht überprüft, ob er für den Brandschutz gesorgt hatte. Die Johanniter-Unfall- Hilfe als Verwalterin des Wohnheims hatte die Behörde vor dem Brand auf die Mißstände hingewiesen. Den Verursacher des Brandes hatte das Bremer Landgericht im August wegen fahrlässiger Brandstiftung zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Der 37 Jahre alte Mann hatte in einem Zimmer eine Sylvester-Rakete gezündet. och