Ehrenpensionen für NS-Verfolgte sollen nicht gekürzt werden

Bonn (ap) — Die in der DDR gezahlten Renten für Verfolgte des Nationalsozialismus sollen nicht gekürzt werden. Union, SPD und FDP legten gestern dafür einen gemeinsamen Gesetzentwurf vor. Ehrenpensionen von monatlich 1.400 Mark sollen weitergezahlt werden. „Kämpfer gegen den Faschismus“ sollen allerdings nicht mehr 1.700 Mark, sondern den gleichen Betrag wie andere Verfolgte erhalten. Mit dem Gesetzentwurf, über dessen Eckpunkte sich Arbeitsministerium, Sozialpolitiker des Bundestages und der Zentralrat der Juden sowie Organisationen von Nazi-Verfolgten Ende November geeinigt hatten, soll eine Gleichbehandlung von Opfern des Nationalsozialismus erreicht werden. Personen, die gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben oder in schwerwiegendem Maße ihre Stellung mißbraucht haben, kann die Ehrenpension aberkannt werden.