Erhardt entdeckt sein Herz für kluge Frauen

■ Eine Frau hat gegen die Berufungspolitik an der Humboldt-Uni geklagt Berufungskommissionen sollen sich an die Bestimmungen des LADG halten

Berlin. Wissenschaftssenator Manfred Erhardt (CDU) hat den Frauenbeauftragten der Berliner Universitäten versprochen, in Zukunft alle Berufungslisten zurückgehen zu lassen, bei denen nicht ersichtlich ist, daß qualifizierte Bewerberinnen eingeladen worden sind. In einem Brief an die Berufungs- und Strukturkommissionen, die derzeit die Berufungslisten für die Humboldt-Universität erarbeiten, wies er ausdrücklich darauf hin, daß das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) geltendes Recht sei. »Es muß in Zukunft bei jeder Liste begründet werden, wie die Plazierung zustande gekommen ist, in fachlicher Hinsicht und im Blick auf die Bestimmungen des LADG«, sagte Pressesprecher Helmut Lück. Auch in einem Gespräch mit den Vorsitzenden der Kommissionen am vergangenen Montag habe Erhardt diesen Punkt zur Sprache gebracht.

Er reagierte damit auf die einzige Klage, die bei den Berufungen bisher ergangen ist. Die habilitierte Soziologin Margret Rottleuthner-Lutter hatte vor Gericht beanstandet, auf ihre Bewerbung für eine C4-Professur noch nicht einmal zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden zu sein. Für diese Stelle durften zunächst nur Männer vorsprechen, eine Frau wurde nach massiven Protesten nachgeladen. Auf Platz eins der Liste landete schließlich ein Mann, der noch nicht einmal habilitiert war. »Damit wurde gegen die Bestimmungen des LADG verstoßen. In Bereichen, in denen Frauen unterbesetzt sind, müssen alle Bewerberinnen zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden oder wenigstens so viele Frauen wie Männer«, so der Anwalt der Dozentin, Gert Trube, zur taz.

Auch sachlich sei die Entscheidung nicht vertretbar gewesen. Davon abgesehen, daß der Erstplazierte formal weniger qualifiziert sei, sei dessen Ansatz bislang im Theoretischen verblieben, während seine Mandantin mehrere Forschungsprojekte durchgeführt habe. Sie habe mit einer eigenständigen Monographie habilitiert, ihr Konkurrent dagegen habilitiere mit einer Sammlung von Aufsätzen und Vorträgen. Einige dieser Texte habe er sogar mit Frau Rottleuthner-Lutter verfaßt, habe es aber versäumt, deren Mitautorschaft anzugeben. Auch bestünden Zweifel an der rechtmäßigen Zusammensetzung der Kommission. Statt dem vorgeschriebenen dritten Humboldt- Professor sitzt dort ein vierter Professor aus dem Westen. Er ist zugleich der Vorsitzende der Habilitationskommission, die den Bewerber auf Platz eins der Liste habilitieren soll. Der Senator ließ es auf einen Gerichtsentscheid nicht ankommen. Er gab die Liste an die Struktur- und Berufungskommission zurück. Heute wird diese darüber entscheiden, wie sie weiter verfährt. Der Kommissionsvorsitzende Friedhelm Neidhardt will die Stelle neu ausschreiben lassen. »Wir werden uns in Zukunft ganz genau an die Regelungen des LADG halten«, sagte er gegenüber der taz. Gegen seine Kommission werden unterdessen schon neue Vorwürfe erhoben. Zwei der jüngst ausgeschriebenen Stellen seien den beiden Kommissionsmitgliedern der HUB auf den Leib geschrieben. cor